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Datenschützer kritisieren Sammelwut der US-Behörden

05.10.2006
Für Peter Schaar, den obersten Datenschützer Deutschlands, ist die Weitergabe von Informationen über den internationalen Zahlungsverkehr durch das belgische Finanzinstitut Swift nicht mit europäischem Datenschutzrecht vereinbar.

"Ich erwarte von den EU-Mitgliedsstaaten, dass sie sich für eine Lösung einsetzen, die den Datenschutz der Bankkunden wahrt," fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Schaar spielt mit dieser Äußerung auf den Skandal rund um die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (Swift) vom Sommer dieses Jahres an. Ende Juni wurde bekannt, dass die US-amerikanische Regierung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 systematisch den weltweiten Geldverkehr ausspionierte. Dazu hatten sich US-Behörden Zugang zur Datenbank von Swift verschafft. Das genossenschaftlich organisierte Institut wird gemeinsam von verschiedenen Finanzinstituten, darunter fast sämtliche Großbanken der Welt, betrieben und zeichnet täglich rund elf Millionen Finanztransaktionen von rund 8000 Geldhäusern auf.

Nachdem US-Medien die Schnüffeleien aufgedeckt hatten, rechtfertigten Regierungsbeamte der USA die Aktion als ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Vize-Präsident Dick Cheney kritisierte die Veröffentlichung scharf. Damit werde es in Zukunft schwerer, gegen Terroristen vorzugehen und Anschläge abzuwehren. Die Vorbehalte europäischer Firmen und Behörden, US-Geheimdienste könnten mit den Informationen Wirtschaftsspionage betrieben und US-Firmen im internationalen Wettbewerb Vorteile verschaffen, konnte Cheney bislang nicht ausräumen.

In der Folge haben sich die europäischen Datenschützer eingehend mit dem Schnüffelskandal beschäftigt - ohne jedoch ein abschließendes Ergebnis vorlegen zu können. Zwar seien in den zurückliegenden Wochen zahlreiche Gespräche mit Vertretern von Swift, den Regierungen und Zentralbanken geführt worden, für eine endgültige Entschließung gebe es jedoch noch weiteren Klärungsbedarf, heißt es in einer Mitteilung der deutschen Datenschutzbehörden. Bei Swift handle es sich um ein "sehr komplexes Gebilde", dessen Aktivitäten für einen reibungslosen Ablauf des internationalen Zahlungsverkehrs unverzichtbar scheinen. Andererseits sei es jedoch schwierig, die Zuständigkeiten für die Datenübermittlung zwischen Swift und den beteiligten Finanzinstituten exakt auseinander zu halten.