Datenkommunikationsdienste der Deutschen Bundespost:Kein Aprilscherz

07.03.1980

Seit den sechziger Jahren bietet die Deutsche Bundespost ihre Dateldienste an. Die ständig wachsende Teilnehmerzahl trug das ihre dazu bei, Änderungen in Gebührenstruktur und im Leistungsumfang erforderlich zu machen. Zum 1. April steigt die Überta- gungsgeschwindigkeit. Auf dem diesjährigen Online-Kongreß berichtete Postdirektor Hans Ulrich Metzger über das gegenwärtige und zukünftige Dienstleistungsangebot im Bereich Dateldienste.

Die Zahl der Datenstationen im Fernmeldenetz der Deutschen Bundespost stieg 1979 um rund 20 600 Stationen, das sind gut 30 Prozent. Im einzelnen waren in den verschiedenen Netzen die folgenden Steigerungsraten zu verzeichnen:

Fernsprechnetz 25 Prozent

Direktrufnetz 39 Prozent

Datexnetz 69 Prozent

Im Jahre 1979 sind bei den verschiedenen Dateldiensten Änderungen eingetreten, die mit den durch die 13. Änderungsverordnung zum 1. 4. 80 in Kraft tretenden Regelungen ihren vorläufigen Abschluß gefunden haben. Die Änderungen stellen sich in der Regel als Erweiterung des bestehenden Dienstleistungsangebotes in den betreffenden Netzen dar.

Fernsprechnetz:

- Einführung der Datenübertragungsgeschwindigkeit 4800 bit/Sekunde ab 1. 4. 80. Beginn des Testbetriebs am

1. 7. 79 mit Modem D 4 800 S nach CCITT-Empfehlung V 27 ter.

- Einführung von Modem mit 1200 bit/Sekunde - Duplex-Verkehrsmöglichkeiten

-Ermäßigung der Modem-Gebühren um 20 Prozent seit 1.1. 79, Ermäßigung ab 1. 4. 80 bei bestimmten Typen entsprechend der jeweiligen Kostenlage

- Einbeziehen der Zusatzgeräte für die Datenübertragung in die Entstörung zu bestimmten Zeiten

-Stellen von Ersatzgeräten gegen Gebühr

- Mobiler Einsatz von Modem

Direktrufnetz

- Die Gebühren für die Datenanschaltegeräte (DAG) werden in die Grundgebühr einbezogen.

- HfD werden unter Wegfall der Gebühr

für eine zweite Anschlußleitung grundsätzlich duplexfähig bereitgestellt.

- Die Gebühren für DAG werden teilweise gesenkt.

- Die besondere Anschließungsgebühr für DAG fällt weg.

- Für HfD können Ersatz-DAG überlassen werden.

Datex-L-Netz (Datex-Netz mit Leitungsvermittlung)

Seit 1.1. 79 werden die Geschwindigkeitsklassen 4800 bit/Sekunde und 9600 bit/Sekunde über das elektronische Datenwählsystem als Regelleistung angeboten mit den Leistungsmerkmalen

þDirektruf

þKurzwahl

þGeschlossene Teilnehmerbetriebsklasse

þAutomatische Wahl

Neue Gebührenstruktur: 10 Prozent billiger

Ab 1. 4. 80 kommt es zu einer neuen Gebührenstruktur der Verbindungsgebühren.

Prognose der Datenstationen

Taggebühren:

In der Zeit von 8.00 bis l8.00 Uhr montags bis freitags nur 2 Zonen:

Regionalzone < 50 Kilometer

Fernzone > 50 Kilometer

Die Gebühren werden der Kostenstruktur angepaßt.

Nachtgebühren:

Es verbleibt bei 2 Gebührenstufen:

Nacht I von 18.00 bis 22.00 und von 6.00 bis 8.00 Uhr

Nacht II von 22.00 bis 6.00 Uhr

Die Gebührensätze betragen 50 Prozent der Taggebühren bei Nacht I und 50 Prozent der Nacht I-Gebühren bei Nacht II.

Insgesamt bedeuten diese Änderungen unter Zugrundelegung der vorhandenen Verkehrsstruktur eine Gebührenermäßigung für den Anwender um durchschnittlich 10 Prozent.

Weitere Neuerungen ab 1. 4. 80:

þBereitstellung von Reserve-Datenfernschaltgeräten (DFG)

þEinführung des Leistungsmerkmals Gebührenübernahme (Reversed Charging)

þGebührenfreie Datexverbindungen zum zentralen Prüfplatz für Dateneinrichtungen

Seit dem Tag der Verkündung der 13. Änderungsverordnung (20. 12. 79) gilt bereits folgende Neuregelung:

þSenkung der Gebühr für die Neuanschließung von Datexhauptanschlüssen, die aufgrund der Änderung der Übertragungsgeschwindigkeit gekündigt wurden, wenn die Führung der Amtsleitung im allgemeinen Netz der Deutschen Bundespost nicht geändert worden ist

Datex-L mit X 21

Im Datex-L-Netz wird 1981 in den Synchronklassen die neue Schnittstelle X 21 eingeführt. Dies bedeutet systemeigene (schnellere) Wahl und wegen besserer Ausnutzung der technischen Ressourcen die Möglichkeit einer niedrigeren Grundgebühr. Der Teilnehmer hat die Wahl, seine bisherigen mit der X 21-Schnittstelle kompatiblen Endgeräte (mit V-Schnittstellen) zu behalten, und bei künftigen Erweiterungen weiterhin Endgeräte mit V-Schnittstellen einzusetzen oder jedoch moderne Endgeräte mit X 21-Schnittstelle zu verwenden. Im Falle des gemischten Einsatzes von Geräten mit V- und mit X 21-Schnittstelle stellt das Datex-L-Netz die Kompatibilität zwischen beiden Endgeräten auf der physikalischen Ebene sicher.

Die Gebühren für die Dienstleistungen des Datex-P-Netzes wurden bereits mit der 12. Änderungsverordnung Ende 1978 bekanntgegeben. Mitte 1979 wurde ein

Teilnehmerarbeitskreis gebildet, der die Deutsche Bundespost bei der Ausgestaltung der Dienstleistungen bei Datex-P Gerät. Die notwendigen technischen Einrichtungen werden derzeit installiert, der geplante Dienstbeginn im Juli 1980 erscheint gesichert. Zwischen Juli 1980 und Juli 1981 können Anwender an einem Probebetrieb (kein Grund- und keine Verbindungsgebühren) teilnehmen.

Das Dienstleistungsangebot umfaßt im wesentlichen: Dienstzugang

þHauptanschlüsse 300 bis 48 000 bit/Sekunde

þZugänge aus Fernsprech-, Telex-, Datex-L-Netz Verbindungen

þGewählte virtuelle Verbindungen

þFeste virtuelle Verbindungen

Zusätzliche Leistungsmerkmale (wie Mehrfachanschluß, Gebührenübernahme, geschlossene Benutzergruppe) Anpassungs-Dienstleistungen (PAD)

Alle Gebühren im Datex-P-Dienst sind entfernungsunabhängig .