Produkthaftungsgesetz stellt neue Anforderungen

Datendokumentation schützt Anbieter vor Haftungsschäden

13.03.1992

BETZDORF (CW) - "Produkthaftung - Konsequenzen für das Management unter Dokumentationagesichtspunkten" heißt das Seminar, das die Otto Lampertz GmbH & Co. KG, Betzdorf, von März bis Juni 1992 in mehreren deutschen Städten veranstaltet.

Seit das neue Produkthaftungsgesetz am 1. Januar 1990 in Kraft getreten ist, sehen sich laut Lampertz Hersteller und Handel einer verschärften Haftungssituation gegenüber. Das Gesetz dient im Rahmen der "verschuldungsfähigen Haftung" dazu, Geschädigten einen Ersatzanspruch zu gewähren, selbst wenn kein schuldhaftes Handeln von Personen nachgewiesen werden kann.

Betroffene Hersteller oder Anbieter haften dann grundsätzlich für sämtliche Folgeschäden, die durch die Nutzung ihrer Produkte entstehen - es sei denn, sie können sich aufgrund entsprechender Produktdokumentationen von Haftungsansprüchen befreien. Daher gewinnt, so Lampertz, die systematische Dokumentation von Produktdaten sowie die korrekte Verwaltung der Datenträger einen neuen Stellenwert.

Das ganztägige Seminar informiert über Schadensvorbeugungsmaßnahmen, Schadensregulierungsmöglichkeiten sowie Sicherheitsaspekte. Konzipiert wurde der Kurs für Leiter der Fachbereiche Entwicklung, Konstruktion, Produktion und Qualitätssicherung. Die Teilnahmegebühr beträgt 558,60 Mark.

Veranstaltungsorte sind Wuppertal (31. März 1992), Augsburg (7. April 1992), Hannover (28. April 1992), Darmstadt (19. Mai 1992), Stuttgart (26. Mai 1992) und Hamburg (2. Juni 1992).

Informationen: Otto Lambertz GmbH & Co. KG, Postfach 540, 5240 Betzdorf/Sieg, Telefon 0 27 41/28 52 69, Telefax 0 27 41/28 53 17.