GDD unterstützt Bundeswirtschaftsministerium:

Datenaustausch im internationalen Handel

17.02.1978

BONN (ee) - Vom Bundeswirtschaftsministerium wurde die Bonner Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) eingeladen, bei der Bewältigung des Datenaustausches im internationalen Handelsverkehr mitzuwirken: Vor allem geht es dabei um Probleme der Datensicherung und der Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung.

Seit geraumer Zeit sind unbemerkt von der Allgemeinheit Bestrebungen im Gange, im internationalen Handelsverkehr statt bisher üblicher Dokumente unmittelbar Daten von Computer zu Computer fließen zu lassen. Wenn man an den Papierkrieg im Außenhandelsgeschäft denkt, ist der Gedanke bestechend, statt zahlreicher Konnossemente, bestätigter Rechnungen, Zollerklärungen, Verlade- und Gewichtsbescheinigungen in Zukunft für Spediteure, Empfänger, Zoll- und sonstige Behörden sowie Kreditinstitute im Empfängerland die Waren-Begleitdaten gleich über eine Leitung von Computer zu Computer zu übermitteln.

Arbeitsgruppen der Vereinten Nationen und der Internationalen Handelskammer beraten seit einiger Zeit die bei dieser Rationalisierung entstehenden Rechtsprobleme. Zentraler Punkt der Überlegungen: Was passiert wohl, wenn "negociable documents", Papiere also, die die Ware repräsentieren (der Inhaber des Papiers ist gleichzeitig Inhaber der Ware), abgelöst werden durch Datentransfer - zum Beispiel vom Computer des Spediteurs im Absenderland zur EDV des Spediteurs im Empfängerland.

Die Experten der Arbeitsgruppen verkennen allerdings auch nicht die Probleme, die mit "data security" und "integrity of the systems" (Datensicherung und Ordnungsmäßigkeit der Verfahren) umschrieben werden. Konventionelle Dokumente können mit konventionellen Methoden abgesichert und ihre Richtigkeit auf herkömmlichem Weg nachgewiesen werden auch wenn dies im Einzelfall recht mühsam sein mag. Datentransfer von Handelsdaten läßt jedoch neue Möglichkeiten als realistisch erscheinen: vom Datenunfall bis zum Mißbrauch, sei es durch Ausspähung, gezielte Verfälschung oder Unterdrückung von Daten, Subventionsbetrug durch Manipulation, Zollbetrug. Werden also DV-Verfahren eingesetzt, so reichen die konventionellen Methoden der Absicherung und der Ordnungsmäßigkeit nicht mehr aus. Dies ist um so problematischer, je mehr zwischenstaatliches Recht hier eine Rolle spielt und übergreifende Vorschriften fehlen.