Prüfung trifft viele Unternehmen unvorbereitet

Das Wichtigste zur Künstlersozialabgabe

04.03.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

1. Auftragsvergabe optimieren:

Die gleiche Dienstleistung kann abgabepflichtig sein oder nicht. Maßgeblich ist der Status des Auftragnehmers. Aufträge an Dienstleister mit der Rechtsform einer GmbH, KG, GmbH & Co. KG oder AG unterliegen nicht der Künstlersozialabgabe. Abgabebefreit sind Leistungen von natürlichen Personen oder Personengruppen, wenn sie "nicht regelmäßig" erfolgen. In der Praxis gehen die Prüfer bereits bei einmal jährlich wiederkehrenden Aufträgen von einer Regelmäßigkeit aus.

2. Rechnungen trennen:

Viele Aufträge setzen sich aus künstlerischen und nicht-künstlerischen Teilleistungen zusammen. Schon ein geringer eigenschöpferischer Anteil genügt, um die Abgabepflicht für den gesamten Auftrag auszulösen. Auftraggeber sollten auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung Wert legen, die Preise für künstlerische (z. B. Textgestaltungen) und andere Leistungen (z. B. Druck) getrennt ausweist. Vorsicht: Pauschalen oder Gesamtpreise sind gegenüber der Künstlersozialkasse im Nachhinein nicht aufteilbar.

3. Rechtsmittel prüfen:

Viele Sachverhalte erfordern eine Einzelfallprüfung. Unternehmer sollten nicht erst bei hohen Nachzahlungen mit spezialisierten Beratern Rücksprache halten. Abgabepflichtig kann auch das Gehalt an den Gesellschafter-Geschäftsführer etwa einer GmbH sein. Ob eine künstlerisch-publizistische Tätigkeit vorliegt oder nicht, ist nicht immer zweifelsfrei abzugrenzen. Strittig ist zudem, ob die Künstlersozialkasse Abgaben rückwirkend einfordern kann. Betroffene Unternehmen sollten möglicherweise Rechtsmittel einlegen.

Weitere Informationen:

DHPG Dr. Harzem & Partner KG Bonn, www.dhpg.de Kontakt über conovo media GmbH, Tel.: 0221 3568600, E-Mail: info@conovo.de, Internet: www.conovo.de