Prüfung trifft viele Unternehmen unvorbereitet

Das Wichtigste zur Künstlersozialabgabe

04.03.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Die Verantwortlichen in Firmen sollten sämtliche Stolperfallen im Blick haben und konsequent gegensteuern.

Die Künstlersozialabgabe wird für immer mehr Unternehmen zum Ärgernis. Seit 2008 nehmen mehrere Tausend Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung die breite Wirtschaft systematisch unter die Lupe. Bis Ende 2011 wird fast jedes Unternehmen mit der Thematik konfrontiert sein.

Foto: Fotolia, Fuxart

Design, Redaktion oder Werbefotografie: Oft identifizieren die Prüfer weit mehr abgabepflichtige Leistungen als vom Unternehmen erwartet. Leicht stehen hohe Nachforderungen und Bußgelder bis zu 50.000 Euro im Raum. Unternehmen sollten alle Stolperfallen im Blick haben und konsequent gegensteuern.

Abgabepflichtig sind alle künstlerischen und publizistischen Leistungen von Selbstständigen, sofern sie nicht nur gelegentlich erfolgen. Der Abgabesatz beträgt derzeit 3,9 Prozent der Netto-Aufwendungen. Doch es gelten viele Besonderheiten, die eine Abgrenzung zwischen abgabepflichtigen und abgabefreien Leistungen erschweren. "Neben Werbekatalogen und Internetseiten kann selbst die Erstellung von Bedienungsanleitungen eine künstlerisch-publizistische Leistung darstellen", betont Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Gregor Deymann von der Wirtschaftskanzlei DHPG.

Hinzu kommt: Die Grenzen zwischen Fachbereichen sind zunehmend fließend. So greifen beim Webdesign die Gestaltung und Programmierung eng ineinander und werden bisweilen vom gleichen Dienstleister erbracht. "Schon ein geringer künstlerischer Anteil führt dazu, dass der gesamte Auftrag als künstlerisch bewertet wird und somit abgabepflichtig ist", warnt DHPG-Berater Gregor Deymann.