Mehr Transparenz und Sicherheit für Verbraucher

Das Wichtigste zur "Cookie-Richtlinie"

29.12.2010
Von 


Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Was bedeutet "Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen"?

Die neue oben zitierte Richtlinie spricht von "Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen". Damit ist maßgeblich, wie der deutsche Gesetzgeber den Begriff "Information" auslegen wird. Denn die Speicherung personenbezogener Daten in Cookies bedarf bereits nach derzeit geltender Rechtlage einer datenschutzrechtlichen Erlaubnis (also beispielsweise einer Einwilligung oder einer datenschutzrechtlichen Gestattungsnorm). Setzt der deutsche Gesetzgeber die Begriffe "Information" und "personenbezogene Daten" gleich, wird sich daher nicht viel ändern. Folgt er aber der Intention der Richtlinie und fasst den Begriff "Information" weiter, wird die Abspeicherung sämtlicher Cookie-Inhalte künftig grundsätzlich einwilligungsbedürftig.

Was kritisieren Datenschützer an der momentanen Cookie-Handhabung?

Kritisiert wird vor allem, dass der Nutzer keinerlei Einfluss auf den Inhalt der Cookie-Daten hat. Inhalt, Umfang, Sendezeit und Speicherungsdauer entziehen sich in der Regel seinem Wissen. Daneben kann der Webserver, der den Cookie setzen lässt, bestimmen, wer den Cookie später empfangen soll. Dies ist damit wiederum dem Einflussbereich des Nutzers entzogen.