Was bedeutet "Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen"?
Die neue oben zitierte Richtlinie spricht von "Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen". Damit ist maßgeblich, wie der deutsche Gesetzgeber den Begriff "Information" auslegen wird. Denn die Speicherung personenbezogener Daten in Cookies bedarf bereits nach derzeit geltender Rechtlage einer datenschutzrechtlichen Erlaubnis (also beispielsweise einer Einwilligung oder einer datenschutzrechtlichen Gestattungsnorm). Setzt der deutsche Gesetzgeber die Begriffe "Information" und "personenbezogene Daten" gleich, wird sich daher nicht viel ändern. Folgt er aber der Intention der Richtlinie und fasst den Begriff "Information" weiter, wird die Abspeicherung sämtlicher Cookie-Inhalte künftig grundsätzlich einwilligungsbedürftig.
Was kritisieren Datenschützer an der momentanen Cookie-Handhabung?
Kritisiert wird vor allem, dass der Nutzer keinerlei Einfluss auf den Inhalt der Cookie-Daten hat. Inhalt, Umfang, Sendezeit und Speicherungsdauer entziehen sich in der Regel seinem Wissen. Daneben kann der Webserver, der den Cookie setzen lässt, bestimmen, wer den Cookie später empfangen soll. Dies ist damit wiederum dem Einflussbereich des Nutzers entzogen.