Das Unix-Branding

22.10.1993

Die Bezeichung Unix darf ab jetzt nur noch fuer Betriebssysteme verwendet werden, die folgende vom X/Open-Konsortium vorgeschriebenen Standards erfuellen:

- sie muessen den XPG/3- und XPG4-Richtlinien von X/Open entsprechen,

- die Version 2 oder 3 der System V Interface Definition (SVID) unterstuetzen und

- auf der Betriebssystem-Technik der Unix System Laboratories (USL) aufbauen.

Ausserdem muessen die Anbieter solcher Betriebssysteme

- ein formales Trademark-Abkommen mit X/Open schliessen und

- die Erfuellung der Spec-1170-Definition versprechen.

Sobald X/Open - voraussichtlich Ende 1994 - ein Testverfahren fuer den Spec 1170 entwickelt hat, muessen sich die Hersteller dieser Pruefung unterwerfen, um das Recht, die Bezeichung Unix zu tragen, nicht zu verlieren. Unabhaengig davon werden die XPG/4-Richtlinien erweitert werden.

Die Spec-1170-Definition umfasst:

- 926 Programmier-Schnittstellen (APIs) fuer Systemaufrufe,

- 70 Header-Dateien sowie

- 174 Unix-Befehle und Werkzeuge.