Referentenentwurf kritisiert

Das SW-Verleihrecht macht dem VSI schwer zu schaffen

14.08.1992

MÜNCHEN (CW) - Nicht ganz einverstanden ist der Verband der Software-Industrie Deutschlands e.V. (VSI) mit dem vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes, der nach der Sommerpause im Parlament beraten werden soll. Darin enthalten ist nämlich eine Klausel zum Verleihrecht, das der Verband lieber in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt sähe.

Diese nachträglich eingefügte Regelung erlaubt den Außer-Haus-Verleih von Computerprogrammen in öffentlichen Bibliotheken. Damit, so VSI-Geschäftsführer Johannes Krüger, wird Raubkopierern das Handwerk zu leicht gemacht. Dieser Passus widerspreche dem Gesamttenor des Gesetzesentwurfs, der ansonsten breite Zustimmung finde. Bibliotheken könnten ihren Aufgaben auch im Rahmen eines In-House-Verleihs nachkommen, vergleichbar mit Präsenzbibliotheken. So sei sichergestellt, daß von den verliehenen Programmen keine Raubkopien erstellt werden könnten.

Da in den vorhergehenden Diskussionsentwürfen über dieses Thema nicht beraten worden war, seien der VSI und andere Industrievertreter davon ausgegangen, daß das Thema Verleihrecht zunächst ausgeklammert werde. Es habe Konsens darüber bestanden, daß dieses Thema gesondert behandelt werde, zumal in Kürze die Verabschiedung einer EG-Richtlinie zum Vermiet- und Verleihrecht erwartet werde. Der VSI hat von der Möglichkeit, beim Justizminister bis zum 31. Juli 1992 Verbesserungsvorschläge einzureichen, Gebrauch gemacht und seine Bedenken zu dieser Regelung dargestellt.