Das Sozial-Sponsoring braucht eine bundesweite Neuregelung

04.08.1995

BERLIN - Waehrend die Foerderung von privaten Sozialprojekten in Laendern wie den Vereinigten Staaten von Amerika laengst ueblich ist, kann sie in der Bundesrepublik zu unerwarteten Reaktionen in den Finanzbehoerden fuehren. Erste Erfahrungen machte die Berliner PSI Aktiengesellschaft fuer Prozesssteuerungs- und Informationssysteme.

Als sich die PSI als Sponsor des Berliner Aids-Hilfe e.V. (BAH) engagieren wollte, "sind wir blindlings in die Steuerfalle getappt", erinnert sich Vorstandsmitglied Dietrich Jaeschke.

1992 hatte das Softwarehaus beschlossen, die ausgetretenen Pfade des Sport- und Kultursponsorings zu verlassen und mit der BAH vereinbart, die Projekte des Vereins finanziell zu unterstuetzen.

Die edlen Absichten des Unternehmens fuehrten in der Finanzbehoerde zu folgendem Resultat: Waehrend der PSI das Absetzen der gesponserten Mittel zwar nach langem Hin und Her anerkannt wurde, sollte dafuer die BAH nun Koerperschafts- und Gewerbesteuer zahlen.

Utz Eichholz von der Senatsverwaltung fuer Finanzen dazu:

"Wenn ein Sponsor allgemeine Betriebsausgaben geltend machen will, bedarf seine Geldleistung einer Gegenleistung des Gesponserten, damit das Ganze nicht im Spendenbereich, fuer den es eine finanzielle Obergrenze gibt, endet."

Warten auf das Gesetz

Gegenleistungen aeusserten sich unter anderem im werblichen Auftreten fuer den Foerderer, "was einen wirtschaftlichen Geschaeftsbetrieb des Gesponserten darstellt" - und das seien steuerpflichtige Einnahmen. Laut der PSI haben somit rund 40 Prozent des von ihr an die BAG gegebenen Geldes - etwa 1,5 Millionen Mark - nicht die Zielgruppe erreicht.

Der Fall mobilisierte die Berliner Behoerden: Gemeinsam mit den Finanzministerien der Laender und des Bundes soll eine Gesetzesaenderung erwirkt werden.

Wenn auch die dafuer gebildete Arbeitsgruppe bisher noch keine endgueltige Regelung anzubieten hat, so habe man doch "fuer diesen Steuerfall eine Einzelloesung gefunden", erklaerte Finanzsenator Elmar Pieroth in einer Pressemitteilung. Der Softwerker darf die finanzielle Hilfe an die BAH weiterhin absetzen, ohne dass der Verein dafuer zur Kasse gebeten wird.

Moeglich wurde das durch "eine klare Trennung der Aktivitaeten beider Partner", heisst es. Die Aids-Hilfe ueberlaesst PSI zwar zu Werbezwecken ihren Namen, betreibt ihrerseits aber keine aktive Werbung mit dem Logo oder dem Namen des Sponsors.

Dieser "schmale Pfad ist noch keine Loesung fuer das Problem", erklaerte Peter Kurth, Staatssekretaer der Berliner Senatsverwaltung fuer Finanzen. In vergleichbaren Faellen sollte - moeglichst auf vertraglicher Grundlage - vermieden werden, "dass der Gesponserte selbst aktiv taetig wird und sich in den Bereich wirtschaftlichen Geschaeftsbetriebs begibt".

*Der Autor ist freier Journalist in Berlin.