California Consumer Privacy Act (CCPA)

Das sollten Sie über das neue Datenschutzgesetz wissen

04.02.2021
Von    und
Dr. Michael Rath ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologie-Recht und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln. Zudem ist er Certified ISO/IEC 27001 Lead Auditor. Seine Beratungsschwerpunkte sind das IT-Recht, Datenschutzrecht und der Gewerbliche Rechtsschutz. Dr. Michael Rath ist u.a. Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) und akkreditierter Schlichter für IT-Streitigkeiten bei der Schlichtungsstelle der DGRI.
Dr. Axel Spies ist Special Legal Consultant bei Morgan, Lewis & Bockius.

Diese Kriterien werden ebenfalls im Rahmen des CPRA gelten.

Auch Dienstleister werden erfasst

Nach den vorgeschlagenen Vorschriften kann ein Verbraucher z.B. bestimmte Anfragen direkt an einen Dienstleister richten und der Dienstleister kann der Anfrage entweder nachkommen oder sie ablehnen. Im zweiten Fall muss er den Verbraucher darüber informieren, dass er die Anfrage direkt an das verantwortliche Unternehmen richten soll.

Auch ausländische Dienstleister können unter den CCPA fallen. Ein Dienstleister darf personenbezogene Daten, die er von einem Verbraucher oder einem von ihm betreuten Unternehmen erhält, nach dem CCPA beispielsweise nicht dazu verwenden, Dienstleistungen für andere Personen oder Unternehmen zu erbringen. Eine Ausnahme davon ist, wenn er personenbezogene Daten kombiniert, um einen Bruch der Datensicherheit aufzudecken oder um sich vor betrügerischen oder illegalen Aktivitäten zu schützen.

Ausnahmen

Die CCPA gilt nicht für medizinische Informationen und Unternehmen nach dem Gesundheitsgesetz HIPAA oder dem California Confidentiality of Medical Information Act, dem Gramm-Leach-Bliley (GLBA) oder dem California Financial Privacy Act. Derzeit nimmt der CCPA bestimmte personenbezogene Daten, die von Bewerbern, Mitarbeitern, Eigentümern, Direktoren und Auftragnehmern eines Unternehmens gesammelt werden, bis zum 1. Januar 2021 von den meisten Anforderungen der CCPA aus. Eine weitere Freistellung betrifft bestimmte Business-To-Business Communications (Gesetzeszusatz AB 1355).

Seit 1. Juli 2020 hagelt es Bußgelder

Seit dem 1. Juli 2020 hat der Generalstaatsanwalt (AG) mit der Durchsetzung des CCPA begonnen, indem er eine ganze Anzahl von "Notices of Violation" an Unternehmen versandte, deren Web-Seiten bei Ansicht als nicht gesetzeskonform eingestuft wurden. Der CCPA schreibt Strafen zwischen 2.500 und 7.500 Dollar "für jeden Verstoß" vor. Dies mag wie ein kleiner Betrag erscheinen, aber der Generalstaatsanwalt hat in den "Notices of Violation" signalisiert, dass er eine weit gefasste Auffassung vertritt, was "jeden Verstoß" ausmacht. Er zitiert US- Rechtsprechung, die besagt, dass "was als ein einziger Verstoß gilt, von der Art des betreffenden Verstoßes, der Anzahl der Opfer und der Wiederholung des Verhaltens, das den Verstoß darstellt - kurz gesagt, von den Umständen des Falles abhängt."
Es ist daher wahrscheinlich, dass der Generalstaatsanwalt die gesetzliche Strafe z.B. mit der Anzahl der Einwohner Kaliforniens multipliziert, deren persönliche Daten während des Zeitraums verarbeitet wurden, in dem ein Unternehmen die Vorschriften nicht gehalten hat (z.B. durch eine unvollständige Datenschutzrichtlinie), sowie mit der Anzahl der Verstöße. Das kann zu erheblichen Strafen führen.

Darüber hinaus sieht die CCPA ein eingeschränktes privates Klagerecht für Verbraucher seit dem 1. Januar 2020 vor.

Auch spannend bleibt die Frage, wie Unternehmen behandelt werden, die sowohl dem CCPA als auch der DSGVO unterliegen - denn auch die DSGVO sieht Bußgelder vor. Hier stellt sich die Frage, welche Vorgaben sie im Einzelnen erfüllen müssen und ob die Unternehmen möglichweise beiden Sanktionsregimen ausgesetzt sind.
Die deutschen Aufsichtsbehörden haben in ihrem gemeinschaftlich veröffentlichten Bußgeldmodell jedoch aufgezeigt, dass die Möglichkeit besteht, die Umstände des Einzelfalles bei der Bemessung des Bußgeldes zu berücksichtigen. So ist zumindest denkbar, dass die deutschen Aufsichtsbehörden die Höhe der Geldbuße aufgrund bereits ergangener Bußgelder nach dem CCPA anpassen. Ob dies auch in Kalifornien möglich ist, bleibt noch offen.

Was Unternehmen nun beachten sollten

Nach der Genehmigung der CCPA-Regularien durch das OAL ist nun ersichtlich, ob und wie der CCPA umgesetzt werden muss. In der Praxis sind folgende Schritte für jedes Unternehmen, das unter die CCPA fällt, derzeit zu empfehlen:

  • Beurteilung, welche "persönlichen Daten" aus Kalifornien gesammelt werden, basierend auf der weit gefassten Definition des CCPA;

  • Unter Berücksichtigung des CPRA sollten auch sensible Datenkategorien identifiziert werden, da diesbezüglich erweiterte Rechte gelten;

  • Überprüfung und Aktualisierung der Datenschutzrichtlinien und Anpassung an den CCPA;

  • Überarbeitung der Website (Opt-out-Rechte etc.);

  • Vorbereitung von Benachrichtigungen an die Konsumenten über ihre neuen Rechte, auch unter Berücksichtigung des neuenCPRA;

  • Erarbeitung von Richtlinien, um Kundenanfragen zu überprüfen und eine Datensperrung/Löschung oder Opt-out auch bei Dienstleistern umzusetzen.

In den USA werden die Stimmen, die nach einem Datenschutzgesetz auf Bundesebene rufen, zunehmend lauter. Es liegt in der Natur eines datengetriebenen Geschäftsmodells, dass ein Unternehmen über Bundestaats- und Ländergrenzen hinweg operiert. Dabei unterschiedliche Datenschutzregime beachten zu müssen, bedeutet erhebliche Kosten. Ob unter der Biden-Administration ein solches Gesetz zu erwarten sein dürfte, bleibt abzuwarten. Zwar hat Vizepräsidentin Harris in ihrer Zeit als Attorney General auf die Durchsetzung des geltenden Datenschutzrechts gepocht. Angesichts der Anzahl an Mammutaufgaben, derer sich die neue Regierung annehmen muss, könnte das Thema Datenschutz jedoch auf der Prioritätenliste eher weiter unten angesiedelt werden. (jd/bw)