Das neue Bundesdatenschutzgesetz

08.03.1991

BONN (pi) - Ein Intensivseminar für Datenschutzbeauftragte bietet die Bonner Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V. (GDD) ab März 1991 in mehreren deutschen Städten an. Im Mittelpunkt der Schulung steht das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Vom 1. Juni 1991 an haben sich die datenverarbeitenden Stellen in Wirtschaft und Verwaltung am neuen Datenschutzgesetz zu orientieren. Wenngleich das neue BDSG nach Angaben des Veranstalters an der Konzeption seines Vorgängers festhalte, sehe es doch eine Vielzahl von Veränderungen der bisherigen Rechtslage vor.

Das Seminar soll Verantwortlichen die rechtzeitige Umstellung auf die neue Rechtslage erleichtern.

Dargestellt werden praktische Konsequenzen für DV-Abläufe in Betrieben und Verwaltungen. Teilnahmevoraussetzung ist die Kenntnis der bisherigen Rechtslage.

Veranstaltungsorte sind München (20. März), Köln (9. April) und Dresden (19. April). Ein weiteres Seminar ist in Köln am 17. Juni anberaumt.