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Das Kopieren von DVDs ist keine Meinungsäußerung

26.08.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Veröffentlichen des Software-Codecs "DeCSS" (De-Content Scramblig System), der zum Entschlüsseln kopiergeschützter DVD-Filme dient, ist nicht zwangsläufig durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt. Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates Kalifornien hat entschieden, dass das Interesse des Klägers in jedem Fall neu abgewägt werden muss.

Mit der Entscheidung überstimmt der Gerichtshof ein Urteil aus erster Instanz, nach dem die DVD CCA (DVD Copy Control Association), eine Organisation, die unter anderem die US-Filmindustrie vertritt, einen Prozess verloren hatte, in dem sie die Veröffentlichung des Codecs im Internet verbieten lassen wollte.

Die jetzige Entscheidung geht auf ein Verfahren zurück, das die DVD CCA bereits 1999 gegen Andrew Bunner angestrengt hatte. Dem Betreiber einer privaten Internet-Seite wurde zunächst per einstweiliger Verfügung verboten, die inkriminierte Software ins Web zu stellen. Gegen diese Verfügung legte Bunner Rechtsmittel ein mit der Begründung, damit würde ihm das Recht auf freie Meinungsäußerung versagt. Ein Appellationsgericht stimmte dem zu (Computerwoche online berichtete). Gegen diese Entscheidung legte wiederum das DVD CCA Widerspruch beim kalifornischen Obersten Gerichtshof ein. (lex)