Das Kind nicht erst in den Brunnen fallen lassen:Vorschlag für ein Katastrophen-Handbuch

10.07.1981

STUTTGART (ih) - Katastrophen lassen sich weder verhindern, noch kündigt sich vorher an, wann, wo und mit welcher Heftigkeit sie eintreten werden. RZ-Mitarbeiter, die nicht wissen, wie sie im "Falle eines Falles" reagieren müssen, könnten durch ihre Unwissenheit und kopfloses Handeln das endgültige Chaos schaffen. Alle Verantwortlichen auf die möglichen Gefahren hinzuweisen, ist Ziel eines Katastrophen-Handbuches der IBM Deutschland GmbH, das die CW im folgenden auszugsweise abdruckt.

Richtiges Handeln nach Eintritt eines Schadenfalles kann - so hofft IBM - Mitarbeiter schützen und die Vermögensschäden (Räume, Maschinen, Unterlagen) auf ein Minimum begrenzen.

Außerdem sollen die Richtlinien dieses Handbuches dazu beitragen, das Rechenzentrum wieder schnellstmöglich funktionieren zu lassen. Der Inhalt des Buches sollte nicht zum Spezialwissen einzelner privilegierter Mitarbeiter werden, sondern muß allgemein bekannt sein. Neu eingetretenen Mitarbeitern beispielsweise sind die Vorschriften des Handbuches in der ersten Arbeitswoche zu erläutern.

Not-Telefon darf nicht zu überhören sein

Die Alarmsignale (optisch oder/und akustisch) müssen in allen Räumen gut sicht- oder/und hörbar sein, und über die Alarmgeräte wie Lichtanlage, Sirene, Lautsprecher etc. müssen alle Mitarbeiter informiert sein. Die einwandfreie Betriebsbereitschaft kann durch vorher angekündigte Probealarme periodisch getestet werden.

Die wichtigsten Notrufe - intern und extern - sollten an jedem Telefon oder in unmittelbarer Nähe gut erkennbar sein. Das "Nottelefon" für die Entgegennahme von außergewöhnlichen Vorkommnissen ist auffallend zu kennzeichnen und sollte zusätzlich an dem Arbeitsplatz des fachlich zuständigen Mitarbeiters installiert sein, der sich überwiegend an seinem Arbeitsplatz aufhält. Es ist zweckmäßig, durch Entfernung der Wählscheibe das Nottelefon für ausgehende Gespräche zu sperren, damit die jederzeitige Empfangsbereitschaft für die Meldung von außergewöhnlichen Vorkommnissen gewährleistet ist. Die zusätzliche Montage einer Starktonglocke unterstreicht die Bedeutung des Nottelefons und sorgt auch dafür, daß es nicht überhört werden kann.

Nach Eintritt des Katastrophenfalles haben sich die Mitarbeiter auf die verbal beschriebenen oder auf Planen kenntlich gemachten, außerhalb der Gefahrenzone liegenden Sammelplatze zu begeben. Die Sammelplatze sind entsprechend der Katastrophenart auszuwählen, so zum Beispiel Platze im Freien bei Feuer oder Bombendrohung, höhergelegene Platze bei Wassereinbruch oder nach außen geschützte Räume bei Unruhen oder Demonstrationen.

Die Führungskräfte haben zu prüfen, ob alle Mitarbeiter das Gebäude verlassen beziehungsweise die vorgesehenen Sammelplätze aufgesucht haben.

Danach müssen die möglichen Schadensursachen ermittelt werden, um durch geeignete Aktionen, wie Abschalten oder Absperren der Hauptversorgungsleitungen - Strom, Gas, Wasser - Schließen von Brandtüren etc., das Schadensausmaß möglichst gering zu halten. Mögliche Beweisstücke sollten sichergestellt werden, sofern dies ohne besondere Gefahr für den Mitarbeiter durchgeführt werden kann. Zeugenaussagen sollten sofort protokolliert werden. Eindeutige Beweise sind Fotoaufnahmen.

Die eigentliche Spurensicherung und Feststellung der Schadensursachen oder des Verursachers ist den Sachverständigen der entsprechenden Dienststellen oder Behörden vorbehalten. Es ist darauf zu achten, daß die offiziellen Ermittlungen nicht durch eigene Aktionen erschwert oder unmöglich gemacht werden.

Eine unverzügliche und wesentliche Maßnahme muß die Feststellung sein, inwieweit die Mitarbeiter durch das Ereignis Schaden genommen haben: Die Bergung von Mitarbeitern aus Gefahrenzonen und die Betreuung und von Verletzten muß Vorrang vor materiellen Interessen haben.

Nachdem alle mit dem Schadensereignis in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Maßnahmen durchgeführt oder eingebettet worden sind, können die zur Fortführung des RZ-Betriebes erforderlichen Schrittes erfolgen. Es ist festzustellen, welche RZ-Arbeiten durch das Schadensereignis unter- oder abgebrochen wurden und welche Auswirkungen dies hat. Mit den betroffenen Abteilungen sind die vom RZ oder den Abteilungen zu erbringenden Leistungen abzustimmen und eventuell neue Prioritäten festzulegen.

Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnis

Die Übernahme der Einsatzleitung bei Katastrophenfällen ist qualifizierten Personen zu übertragen. Die Qualifikation kann abhängig sein von der Führungsschicht/Level, der Funktion; der Vor- und Ausbildung und den Erfahrungen.

Es ist zweckmäßig, hier die Einsatzleitung nicht personen- sondern funktionsgebunden zu nennen das Mitarbeiterverzeichnis entsprechend den Funktionen anzulegen.

Auf die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten bis zum Eintreffen und nach dem Eintreffen der Feuerwehr, dem Sanitätspersonal, der Polizei oder sonstigen autorisierten Hilfsmannschaften sollte hingewiesen werden.

Die Auslösung des Bombenalarms kann durch den Eingang eines Drohbriefes erfolgen, oder die Bombendrohung wird durch einen Telefonanruf angekündigt. Durch Rückfragen oder Wiederholungen ist der Anrufers möglichst lange hinzuhalten, damit auf die Umgebung des Anrufers deutende Nebengeräusche und auf Besonderheiten bei der Aussprache geachtet werden kann.

In den Fällen der Bombendrohung ist unverzüglich die Katastrophenleitung ausführlich zu informieren, damit alle erdenklichen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden können. Wird der Bombenalarm durch das Auffinden einer Bombe oder eines sonst verdächtigen Gegenstandes ausgelöst, sind trotz der ernsten Situation bestimmte Verhaltensregeln unbedingt zu beachten:

- Benachrichtigung der Katastrophenleitung beziehungsweise der Polizei mit genauen Angaben über die Fundstelle.

- Räumung der Umgebung im Umkreis von ca. 100 Metern um den verdächtigen Gegenstand sowie auch der Stockwerke oberhalb und unterhalb des Fundortes.

- Nicht auf die angegebene Vorwarnzeit verlassen.

- Die Beurteilung, ob es sich um einen Sprengsatz oder einen Brandsatz handelt, dem Fachmann überlassen.

- Den verdächtigen Gegenstand grundsätzlich nicht berühren oder bewegen oder abdecken.

- Öffnen der Türen und Fenster, um eine mögliche Druckwelle abzuleiten.

- Suche nach weiteren Bomben veranlassen; die Möglichkeit einkalkulieren, daß mehrere Bomben versteckt sind.

- Bei der Suche nach weiteren Bomben keine Sprechfunkgeräte benutzen, da die Funksignale gewisse Bomben auslösen können.

Auslagerung von Unterlagen

Unter dieses Programm fallen nur die lebenswichtigen Unterlagen, die nach einem Katastrophenfall für die Unternehmensexistenz von besonderer Bedeutung sind. Welche Unterlagen in dieses Programm einzubeziehen sind, wird sich nur betriebsindividuell entscheiden lassen. Solche Unterlagen können zum Beispiel sein: Vermögensnachweise zu einem Stichtag für Anlagen, Vorräte, Forderungen, Produktionsverfahren, Entwicklungen, Auftragsbestand, Kundenkartei, Personaldaten, Verträge etc.

Da es sich hierbei um zusätzliche Auslagerungen unter anderen Sicherheitsüberlegungen handelt, sind eindeutige Abgrenzungen zu den normalen Archivierungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften und den regulären Sicherungs- und Rekonstruktionsmaßnahmen für die laufenden Verfahren zu treffen.

Ist die Wiederbeschaffung der Unterlagen oder Daten innerhalb einer bestimmten Frist möglich, auch wenn es umständlich und damit unbequem werden sollte, ist eine Auslagerung unter diesem Programm nicht nötig.

Der Auslagerungsort sollte sicher gegen die Einwirkungen der Katastrophen sein, gegen die man sich schützen will. Oft reicht schon ein anderes Gebäude ein anderer Brandabschnitt innerhalb des Gebäudes oder die Verwahrung in Tresoren.

Als Auslagerungsmedien eignen sich besonders die raumsparenden Datenträger wie Mikrofilm, Magnetbänder oder Papierkopien. Auch Listen oder Lochkarten können verlagert werden, wenn dies die wirtschaftlichste Form der Erstellung war.

Einsatzplan Feuer-/Wasser-/Unwetter-Katastrophe

Funktionsweise automatischer Meldeanlagen:

- Wer wird informiert;

- was wird dadurch ausgelöst.

- was muß noch veranlaßt werden.

Funktionsweise automatischer Brandbekämpfung:

- Sprinkleranlagen

- CO2-Anlagen

- räumlich - zeitlich

- Alle gefährdeten Maschinen außer Betrieb setzen

- Klimaanlage abschalten

- Nichtbeteiligte Personen zum Verlassen des Gebäudes auffordern

- Zugluft vermeiden, Türen und Fenster geschlossen halten

- Klimaschächte absperren

- Kleinere Brandherde sofort mit geeigneten Mitteln bekämpfen

- Anrückende Feuerwehr und Einsatzgruppen einweisen

- Auf besondere Gefahren hinweisen (Explosion, Chemikalien, Gifte)

- Besonders schutzwürdige Maschinen/Räume angeben

- Lösch- und Rettungsmannschaften nicht behindern