Rechtzeitig umstellen

Das ist bei der E-Bilanz zu beachten

02.04.2012
Von 


Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Checkliste E-Bilanz: die wichtigsten Fragen im Blick

Unternehmen sollten frühzeitig in den Dialog mit ihren fachlichen Beratern treten, um alle steuerrelevanten Punkte zu klären. Nachfolgende Fragen helfen dabei, den individuellen Umstellungsaufwand einzuschätzen.

  • Können das eingesetzte ERP-System und die Buchhaltungs-Software die zu übermittelnden Daten XBRL-konform exportieren?

  • Welche Anpassungen im Buchungsverhalten sind erforderlich?

  • Welche Auswirkungen hat die E-Bilanz auf den eingesetzten Kontenrahmen und gegebenenfalls auf Nebenbuchhaltungs-Systeme?

  • Welche Inhaltsanforderungen stellt die Finanzverwaltung an Ihr Unternehmen?

  • Analysieren Sie die vorgegebene Datenbeschreibung (HGB- und Steuertaxonomie): Haben Sie alle Muss-Felder, Auffangpositionen und Rechenregeln berücksichtigt?

  • Welche Informationen werden für eine Überleitungsrechnung von der Handelsbilanz auf die Steuerbilanz benötigt?

  • Wie können steuerlich abweichende Wertansätze in der E-Bilanz dargestellt werden?

  • Wie können Kontennachweise übermittelt werden, etwa um die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung zu reduzieren?

  • Welche weiteren Informationen sind mit zu übertragen?

Quelle: DHPG Dr. Harzem & Partner KG, www.dhpg.de