Topware darf Version 3.0 nicht vertreiben

Das Gerangel um Telefon-CD geht weiter

16.08.1996

Diesen Beschluß faßte das Landgericht Mannheim am 31. Juli 1996. Daneben enthält die einstweilige Verfügung ein Verbot, die D-Info 3.0 zu bewerben. Das Gericht folgte damit der Auffassung der Telekom-Tochter DeTeMedien, es handele sich bei der Silberscheibe um eine identische Leistungsübernahme aus den Telefonbüchern sowie um einen Verstoß gegen den Datenschutz.

Außerdem weist DeTeMedien darauf hin, daß die D-Info 3.0 mit Redaktionsstand Juni 1996 vermarktet werden soll. Diese Angabe sei irreführend, da die aus Telefonbüchern übernommenen Daten über ein Jahr alt sein könnten. Die jährliche Änderungsquote bei Telefonbucheinträgen liegt nach Angaben von DeTeMedien bei rund 30 Prozent.