Das Elster-Verfahren wird flügge

29.06.2005
Von Stefan Groß
Die elektronische Steuererklärung funktioniert. Höchste Zeit, denn seit Anfang 2005 müssen Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung online eingereicht werden.

Mit Jahresbeginn trat eine Regelung in Kraft, die die elektronische Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen explizit vorschreibt. Lediglich in Härtefällen ist die Papierform weiter zulässig. Solche Ausnahmen dürften allerdings im Internet-Zeitalter schwer zu begründen sein. Als technische Basis setzt die Finanzverwaltung das bereits etablierte "Elster-Verfahren" (Elektronische Steuererklärung) ein.

Zunächst kam es zu zahlreichen technischen Schwierigkeiten bis hin zum Stillstand des Systems. Die Verfügbarkeitsprobleme - mit der Folge, dass viele (Vor-)Anmeldungen nicht weitergeleitet werden konnten - beruhten laut Finanzverwaltung auf einem Softwarefehler. Dieser wurde inzwischen behoben und auch die darunter liegende Hardware verstärkt.

Die wichtigsten Vorteile der elektronischen Übermittlung liegen auf der Hand: So soll die Vermeidung von Medienbrüchen die Unternehmensabläufe verbessern und der Tendenz zu immer dichter integrierten ERP-Systemen Rechnung tragen. Daneben eröffnet die wesentlich schnellere elektronische Übermittlung den Firmen beziehungsweise ihren Steuerberatern die Möglichkeit, Abgabefristen optimal zu nutzen. Inwieweit es tatsächlich zu den durch die Finanzverwaltung in Aussicht gestellten kürzeren Bearbeitungszeiten kommen wird, bleibt abzuwarten.

Die Voraussetzungen

Zur Nutzung von Elster ist bislang die Installation eines entsprechenden Programms erforderlich. Dabei kann zum einen das kostenfreie Steuerprogramm der Finanzverwaltung eingesetzt werden, das im Internet unter http://www.elsterformular.de zur Verfügung steht und als CD-ROM bei den Finanzämtern ausliegt. Es läuft bisher ausschließlich unter Windows-Betriebssystemen, also nicht unter Linux. Mac-Rechner benötigen die Zusatzsoftware "MS Virtual PC".

Des Weiteren steht jedem Softwarehersteller die Elster-Client-Software, eine Sammlung von Dynamic Link Libraries, kostenlos zur Implementierung zur Verfügung. Bis dato haben gut 1500 Softwareanbieter die entsprechende Programmbibliothek in ihre einschlägigen Anwendungen integriert. Laut Finanzverwaltung werden in Bayern mittlerweile rund 95 Prozent aller Lohnsteueranmeldungen und etwa 85 Prozent aller Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch abgegeben. In den anderen Bundesländern ist von ähnlichen Zahlen auszugehen. Eine Übersicht über am Markt verfügbare Softwareprodukte, die Elster unterstützen, ist unter www.elster.de zu finden.

Die technische Seite

Mit Hilfe der Verfahren 3-DES (112 Bit) und RSA (2048 Bit) werden die Daten zur Übermittlung an die Finanzverwaltung hybrid verschlüsselt. Steuererklärungen müssen außerdem in einer komprimierten Fassung und unterschrieben beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen nicht: Nach einmaliger Abgabe einer in Paragraf 6 der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) vorgeschriebenen Teilnahmeerklärung (abrufbar unter www.elster.de) beim Finanzamt kann auf die Unterschrift bei den übermittelten (Vor-)Anmeldungen sowie auf eine Papierausfertigung verzichtet werden. Stattdessen wird zur Bestätigung ein Übertragungsprotokoll gedruckt, das mindestens sechs Jahre aufzubewahren ist.

Derzeit läuft die Elster-Kommunikation grundsätzlich nicht über die gängigen Standard-Ports. Stattdessen wird der verschlüsselte Internet-Verkehr über den "Port 8000" realisiert, da eine effiziente Kommunikation und schnelle Annahme von Massendaten notwendig ist. Doch die Öffnung des Ports nach außen erfordert entsprechende Einstellungen an der Firewall, so dass die Umsetzung oft schwierig und zeitaufwändig ist.

Ein weiteres Problem ist, dass sich Unternehmen bei der Meldung der Umsatzsteuer über das Elster-Verfahren bislang nicht authentifizieren müssen. Hierdurch erhalten unberechtigte Dritte die Möglichkeit, manipulierte Erklärungen abzugeben. Sie benötigen dazu lediglich den Namen und die Steuernummer, die jedem Rechnungsformular entnommen werden kann. Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung gegeben, kann dieses erst einmal zu viel abbuchen. Zwar bestand dieses Problem auch schon bei der Umsatzsteuervoranmeldung auf Papier, mit Elster kamen jedoch Bedenken auf, dass nun massenhaft unberechtigte (Vor-) Anmeldungen anonym über das Internet abgegeben würden. Laut Finanzverwaltung hat es bislang jedoch nur fünf derartige Fälle gegeben, die zudem keinen Vermögensschaden nach sich gezogen haben.

Angesichts der genannten Sicherheitsbedenken hat das "Elster-Online-Portal" seinen Testbetrieb bereits zum 1. Juli 2005 aufgenommen. Darüber soll sich der Steuerpflichtige ab 1. Januar 2006 für ein Authentifizierungsverfahren registrieren können. Dazu muss er Namen und Steuernummer eingeben und erhält dann seine persönlichen Aktivierungsdaten bestehend aus einer Aktivierungs-ID (zehnstellige Zahl), die er per E-Mail bekommt, und einem Aktivierungscode, der ihm auf dem Postweg zugestellt wird. Andere Funktionen, zum Beispiel unter Umständen eine elektronische Steuerkontoabfrage, kommen hinzu. Für die Zukunft sind darüber hinaus elektronische Bezahlfunktionen (E-Payment) für die Umsatzsteuer sowie Möglichkeiten zur sicheren Kommunikation mit der Finanzverwaltung - etwa Einsprüche via E-Mail - geplant.

Es werden drei Authentifizierungsverfahren zur Auswahl stehen:

- Die erste Möglichkeit besteht in einem Softwareschlüssel ("Elster-Basis"). Hierbei werden asymmetrische Schlüsselpaare auf dem Client erzeugt und in einer Sicherheitsumgebung gespeichert, das heißt: die Schlüsselpaare sind kryptografisch gesichert und können nur über eine PIN aktiviert werden. Aufgrund der Restrisiken, beispielsweise Trojanern, werden Benutzer bei diesem Verfahren ihr Steuerkonto nicht elektronisch abfragen können.

- Die zweite Variante soll über den "Elster-Stick", ein dem Memory-Stick ähnliches USB-Gerät, realisiert werden ("Elster-Spezial"). Dabei werden die asymmetrischen Schlüsselpaare durch eine PIN geschützt auf dem Kryptochip des Elster-Sticks gespeichert. Über die Möglichkeit der elektronischen Steuerkontoabfrage ist hier noch nicht entschieden.

- Bei der dritten Alternative ist die Nutzung von Smartcards ausgewählter Banken und Unternehmen vorgesehen ("Elster-Plus"). Hierzu zählen derzeit die Signaturkarten von D-Trust, Telesec, Datev, DSV/Sparkassen, Deutscher Bank, Siemens und Medisign/DGN. Da dieses Verfahren als das sicherste gilt, sollen sich damit alle elektronisch verfügbaren Dienstleistungen der Finanzverwaltung nutzen lassen, also auch die Kontoabfrage.

Künftig mit digitaler Signatur

Sobald diese Authentifizierungsverfahren zur Verfügung stehen, können per Elster übermittelte Datensätze mit einer digitalen Signatur versehen werden. Hierzu wird der Anwender sein bevorzugtes Authentisierungsmittel (Softwareschlüssel, Elster-Stick oder Signaturkarte) nutzen, das den privaten Schlüssel samt Zertifikat enthält. Nach Eingabe der PIN wird die elektronische Signatur über den Datensatz generiert, dann erfolgt dessen Übermittlung. Entsprechende Rückmeldungen werden für den Anwender persönlich verschlüsselt bereitgestellt, so dass sie sich durch ihn nur decodieren lassen.

Online-Formulare geplant

Die Authentifizierungsverfahren sind freiwillig. Sobald sich ein Steuerpflichtiger jedoch dafür entschieden hat, werden nicht authentifizierte Übermittlungen von der Finanzverwaltung hinterfragt. Auf diese Weise sollen unberechtigte Übermittlungen verhindert werden.

Neben der reinen Registrierungsfunktion des Elster-Online-Portals sollen - vor allem für Unternehmen und deren Steuerberater - auch Formularfunktionen im Internet hinterlegt werden. Auf diese Weise erübrigt sich die Installation einer speziellen Betriebssystem-abhängigen Software auf dem eigenen PC. Stattdessen lassen sich die Internet-Formulare online über einen Java-fähigen Browser ausfüllen und abgeben. (kf)