Das Einmaleins der Softwareentwicklung

14.10.2003
Von Moll 

So nicht: In einem Softwareprojekt mit einem Volumen von mehreren Millionen Euro wurde an Fachkonzept und Architekturentwurf gearbeitet. Die Voraussetzungen waren günstig: Ein gutes Pflichtenheft lag bereits vor, erste Pläne und Teilergebnisse wurden schnell und in hoher Qualität erarbeitet, die Kommunikation mit dem Kunden gestaltete sich angenehm und kooperativ. In dieser viel versprechenden Situation schaffte es der unerfahrene Projektleiter quasi im Alleingang, das Projekt zum Scheitern zu bringen. Durch das Zurückhalten von Informationen zwischen Geschäftsleitung, Anwendern und Entwicklern brachte er zunächst die Kommunikation im Projekt zum Erlahmen. Als sich dadurch erste Komplikationen ergaben, schlug er sich auf die Seite des Auftraggebers und übertrug die unvertrauten und lästigen Aufgaben bei Planung und Controlling sowie die Leitung der Entwicklung vollständig an einen externen Mitarbeiter, den er vor Geschäftsleitung, Auftraggebern und

Anwendern abschottete.

Der Auftraggeber entzog dem Auftragnehmer schließlich auf Grund mangelnden Vertrauens das Projekt und übertrug es einem anderen Unternehmen. Insgesamt ergab sich eine Verzögerung von etwa einem Jahr und ein zusätzlicher Aufwand von etwa drei Millionen Euro.

4. Eindeutige Geschäftsziele

Die Geschäftsziele eines Softwareprojekts müssen präzise festgelegt, kommuniziert und überprüft werden. In der Geschäftsführung ist eine klare Verantwortlichkeit für die Projektkosten sowie die Formulierung, Abstimmung und Umsetzung der Geschäftsziele inklusive des konkreten Nutzens festzulegen.

So nicht: Die Entwicklungs- und Betriebskosten des neuen Gepäckabwicklungssystems eines internationalen Flughafens waren so hoch, dass sich die Investition erst nach 1000 Jahren amortisiert hätte. Das primäre Geschäftsziel des Projekts lautete aber Kostenersparnis durch Rationalisierung. Das Projekt wäre in dieser Art nie gestartet oder zumindest frühzeitig gestoppt worden, wenn dieses Geschäftsziel von den Verantwortlichen mitgeteilt und überprüft worden wäre.