Flat-Tarife - von Mobilfunkern geliebt, für Firmen teuer

Darauf sollten Unternehmen bei Mobilfunkverträgen achten

04.08.2017
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Martin Meyer ist geschäftsführender Gesellschafter von MeyerBeratung GbR, einer auf den Einkauf von Telekommunikation spezialisierten Unternehmensberatung in München. MeyerBeratung berät namhafte DAX- und MDAX-Unternehmen im Telekommunikationseinkauf. Privat ist Martin Meyer Anhänger des 1.FC Köln und hat sich dadurch über die Jahre eine hohe Frustrationstoleranz erarbeitet, die auch im IT-Umfeld hilfreich ist.
Auf den ersten Blick versprechen die All-Net-Flat-Tarife eine sorgenfreie Mobilität. Doch diese Geräte können sich als teure Falle entpuppen. Wir zeigen worauf Firmen achten sollten.
Selbst für Business-Kunden wird es immer schwieriger im Tarifdschungel den Überblick zu behalten.
Selbst für Business-Kunden wird es immer schwieriger im Tarifdschungel den Überblick zu behalten.
Foto: Maridav - shutterstock.com

Im Tarifdschungel der Mobilfunkanbieter das richtige Angebot für das eigene Nutzungsverhalten zu finden, wird immer schwieriger. Doch nicht Privatleute haben damit Schwierigkeiten, sondern auch Unternehmen. Unser Beitrag zeigt einige Punkte auf, auf die Unternehmen bei der Wahl ihres Mobilfunktarifs achten sollten.

Flat-Angebote vermeiden

Mobilfunkanbieter verhandeln gerne Tarife mit Flats für Sprache und Daten pro Nutzer. Dies sichert den Anbietern einen festen Umsatz über den Vertragszeitraum und bietet zudem Chancen, bei Auslandnutzung oder "Übernutzung" zusätzliche Umsätze zu generieren. Mittels Flats wälzt der Mobilfunkanbieter die Kostenrisiken auf den Kunden ab. Wie dies geschieht verdeutlicht unsere Grafik.

Mit Flatrates verlagern die Mobilfunker die Kostenrisiken auf die Kunden.i
Mit Flatrates verlagern die Mobilfunker die Kostenrisiken auf die Kunden.i
Foto: Meyerberatung.de

Zudem verhindern die Anbieter mit ihrer Flat-Preispolitik eine Transparenz für den Kunden - etwa über die fallenden Einzelpreise. Im Hintergrund bewegen sich nämlich seit Jahren die Einzelpreise für Minuten und MBs kontinuierlich abwärts. Laut Daten der Bundesnetzagentur fiel der Preis pro Gesprächsminute seit 2015 um durchschnittlich 3,5 Prozent; pro genutztem MB sogar um 5,4 Prozent. Ein noch stärkerer Preisrückgang ergab sich bei der Handynutzung im Ausland (25,5 Prozent).

Ferner trat in der EU zum 15.06.2017 regulatorisch die letzte Stufe des EU-Tarifs in Kraft, der die Abschaffung der EU-Roaming-Zusatzgebühren vorsieht. Allerdings ist zu beachten, dass die EU-Regulierung nicht bei allen Verträgen gilt. Hat ein Unternehmen oder auch ein Privatmann mit dem Mobilfunkanbieter einen Tarif mit "Sonderkonditionen" vereinbart, so können diese den Effekt haben, dass sie die EU-Roaming-Regeln nivellieren. Sprich die EU-Regulierung gilt nicht.

Hardware- und Tarifkauf entkoppeln

Sind Hardwaresubventionen mit in der nationalen Flat-/Tarifgebühr als "Grundgebühr" vermischt, hat das zur Folge, dass Verbraucher am Ende der Vertragszeit mit einer modernen Form der "Geiselhaft" Bekanntschaft machen. Einzelnutzer haben dann längere Laufzeiten als der Rahmenvertrag und "Updates", das heißt Neubestellungen von Hardware im subventionierten Bereich, erfolgen immer mit einer Mindestabnahmeverpflichtung über 24 weitere Monate. Dies führt bei Firmen dazu, dass zum Ende einer Rahmenvertragslaufzeit noch Belastungen von sechs bis neun Monaten als "Mobilfunkosten" bei dem Bestandsanbieter anfallen.

Durch eine Entkoppelung von Hardware- und Tarifkauf ist der Kunde am Ende der Vertragslaufzeit flexibler. Wenn der Provider den Kunden halten will, muss er zum aktuellen Wettbewerbspreis neue Konditionen bieten. Und da die Mobilfunkpreise nach Daten des Statistischen Bundesamts seit 2015 um fast fünf Prozent gefallen sind, sind Rahmenverträge, die älter als zwei Jahre sind, oftmals nicht mehr wettbewerbsfähig.

Co-Termination für Rahmenvertrag vereinbaren

Co-Termination wird als das gleichzeitige Ende von Einzel-und Rahmenverträgen definiert. Diese Vertragsklausel ermöglicht Ihnen die Neuverhandlung oder auch einen Wechsel zu dem Vertragsendzeitpunkt, ohne dass Sie mit Terminierungskosten rechnen müssen.

Letztlich gilt es, beim nächsten Nachverhandeln des Mobilfunk-Rahmenvertrages genau hinzuschauen.