Webcast-Reihe

Daran erkennen CIOs gefälschte Software-Lizenzen

22.03.2018
Anzeige  Wie vermeiden IT-Verantwortliche juristische Risiken durch die Nutzung illegal vertriebener Software – das erklärt eine Webcast-Reihe. Die Sendungen werden am 21. und 28. März ausgestrahlt.
Wer mit illegaler Software hantiert, setzt sich erheblichen Risiken aus.
Wer mit illegaler Software hantiert, setzt sich erheblichen Risiken aus.
Foto: Redpixel.pl - shutterstock.com

Nicht nur Verkäufer, sondern auch Nutzer illegal vertriebener Software setzen sich rechtlichen Risiken aus. Wie CIOs diese vermeiden, zeigt eine zweiteilige Webcast-Reihe. Im ersten Teil schildert Rechtsanwalt Dr. Oliver Wolff-Rojczyk, bei welchen Angeboten CIOs misstrauisch werden sollten und was Händler wie Endkunden bei gebrauchter Software beachten müssen.

Thomas Hafen, Fachjournalist für die Magazine Computerwoche und ChannelPartner, moderiert. Er fragt den Juristen zunächst einmal nach der Lage auf dem Markt. Wolff-Rojczyk skizziert den Handel mit gefälschten Datenträgern und gefälschtem Begleitmaterial: "Teils sind das selbstgemachte Datenträger, und in manchen Fällen sind die so gut gemacht, dass sie echten Datenträgern täuschend ähnlich sehen". Übrigens stammen solche Fälschungen nicht nur aus Asien oder Osteuropa. "Wir hatten das auch schon aus deutschen Presswerken", so der Jurist.

Wann der Käufer nachfragen sollte

"Aber vor allem sehen wir heute den Verkauf von einzelnen Product-Keys", fährt er fort. Hafen fragt nach: "Auf Online-Plattformen gibt es Office-Pakete für unter zehn Euro. Ist das immer illegal?" Damit kann der dem Juristen ein Lächeln entlocken: "Klar hätten die Zuschauer jetzt gern eine einfache Antwort", sagt er. Fest steht: Ein besonders günstige Preis kann ein Indiz für ein illegales Angebot sein, ein Beweis ist er noch nicht. Denn es gibt in diesem Segment keine Preisbindung. "Aber ein so auffälliger Preis sollte den Käufer zum Nachfragen veranlassen!", betont Wolff-Rojczyk.

Der Jurist weiß, wie solche Angebote zustande kommen. Es bezahlen ja nicht alle Kundengruppen denselben Preis. So können Schulen und Universitäten Software günstiger einkaufen als Unternehmen. Außerdem gibt es regionale Unterschiede. "Das heißt, ein Product-Key für eine asiatische Universität kann einem deutschen Kunden als deutsche Vollversion verkauft werden", erklärt der Jurist. Wo die Umverpackung mit den chinesischen Schriftzeichen fehlt, kann der Kunde dem Product Key das nicht anehen.

Was eine Software-Lizenz mit einem Wohnungsschlüssel gemein hat

Hier schaltet sich wiederum Moderator Hafen ein: "Ist Lizenz nicht Lizenz?" Wolff-Rojczyk seufzt: "Jetzt wird es leider juristisch. Der Product Key verkörpert keine Lizenz. Er dient nur dazu, dass der rechtmäßige Lizenznehmer die Software nutzen kann." Das könne man mit dem Kauf einer Wohnung und dem Wohnungsschlüssel vergleichen.

Der Jurist geht an dieser Stelle in die Tiefe. Was das Ganze so kompliziert macht: der Verkauf von Product Keys ist nicht illegal. Aber er ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft. Wolff-Rojczyk nennt drei: Erstens muss die Software, an die der Key geknüpft ist, ursprünglich in der EU oder einem Vertragsstaat in den Verkehr gebracht worden sein. Zweitens muss die Software für eine dauerhafte Nutzung lizenziert sein. Drittens: Kunde wie Lieferant müssen sicherstellen, dass alle Kopien etwaiger Vorerwerber zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs unbrauchbar gemacht worden sind. "Die volle Beweislast liegt hier bei Händler und Kunde! Sie müssen Namen und Identität der Vorerwerber kennen", betont der Jurist.

Ein erheblicher Recherche-Aufwand. Konkret muss der Kunde den Händler auffordern, ihm diese Informationen bereitzustellen. "Ich habe bisher auf den einschlägigen Online-Plattformen keinen Händler gesehen, der willens und fähig war, diese ganzen Informationen zusammenzutragen", so Wolff-Rojczyk. "Gilt das nur bei gebrauchten Keys?", will Moderator Hafen wissen. Wolff-Rojczyk beobachtet in der Praxis, dass Product Keys oft als Neuware angeboten werden, in der Tat aber schon von Dritten benutzt wurden. "Das ist irreführend", so der Jurist. Die Kunden werden betrogen. Sein Rat an Kunden: Vor dem Kauf den Händlern auf den Zahn fühlen!

Was MS-Zertifikate mit dem Lacoste-Krokodil zu tun haben

Microsoft geht juristisch gegen solche Anbieter vor. Das Unternehmen hat in den letzten Jahren unzählige Testkäufe durchgeführt und auch Einsendungen von aufmerksamen Kunden erhalten. "Wir haben die Plattformen darauf hingewiesen und es wurden auch Angebote gelöscht", berichtet der Rechtsanwalt.

Wolff-Rojczyk nennt fünf weitere rechtlich problematische Angebote. Da ist erstens der Handel mit sogenannten Microsoft-Echtheitszertifikaten (CoA). "Das sind meistens Aufkleber auf OEM-PCs, auch auf Systembuilder-Versionen", führt der Jurist aus. Viele Händler besorgten sich diese Zertifikate - echt oder gefälscht - und verkauften sie einzeln. "Das ist wegen der Gefahr von Missbrauch verboten", betont Wolff-Rojczyk. Er zieht einen anfassbaren Vergleich: Auch ein Lacoste-Krokodil darf nicht einzeln verkauft werden.

Zweitens geht es um den Vetrieb von Sicherungsdatenträgern oder Recovery-Datenträger. Diese dürfen nicht zusammen mit CoA verkauft werden. Drittens beobachtet er den Verkauf von Systembuilder-PCs mit vorinstallierter, aber nicht lizenzierter Software. Viertens nennt der Jurist Software auf selbsterstellten USB-Sticks. "Das sehen wir leider immer noch sehr häufig, ohne dass da irgendeine Erklärung dabei ist, warum das denn legal sein soll", seufzt er. Fünftens schließlich geht es um den Vertrieb von MS-Serversoftware als angebliche electronic Download-Version. "So etwas gibt es nicht", sagt Wolff-Rojczyk, "Microsoft bietet so etwas nicht an!"

Der zweite Teil der Webcast-Serie über Risiken durch illegal vertriebene Software beschäftigt sich am 28. März mit den Themen Lizenz-Management und Software Asset Management (SAM).

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