Kontroverse Diskussion über Novellierung des BDSG im Vordergrund

Dafta: Tendenz zum Abbau des Datenschutzes

18.11.1983

KÖLN - Breitenwirkung erhielt die heftige Kritik der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder an der von Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann vorgelegten Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf der 7. Dafta in Köln. Tenor: Es bestehe die Tendenz zum Abbau des Datenschutzes (Wortlaut einer entsprechenden "Erklärung" auf Seite 6).

So konstatierte zum Beispiel Ruth Leuze, Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, daß der Entwurf "gravierende Verschlechterungen gegenüber dem geltenden Recht enthalte. Innenminister Zimmermann begrüßte in einem kurz verlesenen Telegramm das "sicherlich aktuelle Leitthema der Fachtagung": "Datenschutz-Management und Kostendruck"; ferner sprach er sich für "ausgewogenes Verhalten zwischen Interessen der Wirtschaft und Persönlichkeitsschutz" aus.

Die dominierenden Themen der Kölner Veranstaltung waren, nach der Novellierung des BDSG, wie beabsichtigt "Management und Kostendruck", daneben aber auch die kontroverse Diskussion um die Personalinformationssysteme (PIS) und die neuen Medien, Bildschirmtext im Vordergrund. Vor 430 Teilnehmern warnte Bernd Hentschel, Vorstandsvorsitzender der veranstaltenden Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD), davor, das Reformpotential, das in den Novellierungsabsichten stecke, zu verspielen; es müsse in ein weiterführendes Konzept eingebracht werden, das in der Lage sei, die technologische Entwicklung aufzufangen. Besonderen Bezug nahm Hentschel auf die Anlage zu Paragraph 6 des BDSG (Technische und organisatorische Maßnahmen); auch Sicht der Anwender bedürfe die Systematik dringend der Überarbeitung.

In Sachen Technikakzeptanz will Hentschel einen raschen Fortschritt ausgemacht haben, und zwar sowohl in den Betrieben als auch im privaten Bereich. Zum Beweis führte der GDD- Vorsitzende Absatzprognosen für den Einsatz von Mikrocomputern und Bildschirmtext an. Gegen eventuelle "neue Gefahrenpotentiale " seien jedoch "präventive Vorkehrungen angebracht".

Anderer Auffassung schien Reinhold Baumann, seit zirka einem halben Jahr im Amt des Bundesdatenschutzbeauftragten; er sei nicht der Meinung, daß man "sozusagen prophylaktisch, auf der grünen Wiese Gesetze formulieren sollte, deren Inhalte dann möglicherweise am Bedarf" vorbeigingen. Baumann plädierte dafür, dann tätig zu werden, wenn Risiken und ihre Beherrschung bekannt seien, aber "noch rechtzeitig, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist".

Bekenntnis zur Kontinuität

Der Nachfolger Bulls verwahrte sich gegen Vermutungen, Befürchtungen oder auch den Verdacht, daß nach dem Wechsel im Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz nun auch in diesem Bereich die Wende eingeläutet worden sei. Er werde, wie sein Vorgänger, die gesetzlich eingeräumten Möglichkeiten von ausschöpfen. Es komme ihm darauf an, die Interessen der Behörden mit den schutzwürdigen Belangen und den Rechten der Bürger in Übereinstimmung zu bringen. Insofern bekennt sich Baumann zur Kontinuität, hat jedoch feststellen können, daß "ein Stück Vergangenheit aufzuarbeiten ist - vielleicht in erster Linie im atmosphärischen Bereich". Zu den Chancen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt für eine Novellierung aufgrund einer umfassenden Neukonzeption breite Zustimmung zu finden, äußerte sich der Verwaltungsfachmann aus dem Innenministerium äußerst skeptisch. Es stehe fest, daß sich - von Ausnahmen abgesehen - der vom Gesetzgeber gewünschte Schutz des Betroffenen habe erreichen lassen. "Die Generalklauseln haben sich bewährt, eben gerade, weil sie weit gefaßt worden sind", sagte Baumann. Klare Position bezog er auch in Sachen Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Zwecken. Hier bestehe tatsächlich ein Regelungsbedarf, und der Gesetzgeber müßte klärend tätig werden. Keine Chance räumt Baumann denjenigen ein, die sich der Unentgeltlichkeit der Auskunft an einen Betroffenen widersetzen wollen. Für nicht akzeptabel hält er die generelle Befreiung von der Begründungspflicht bei Auskunftsverweigerung.

Breiteren Raum widmete der Bundesdatenschutzbeauftragte dem Datenschutzbewußtsein in der Bevölkerung und den Ängsten vor "dem großen Bruder" Orwells. Rational seien "solche Ängste nur schwer erklärbar", und sie würden auch dadurch nicht plausibler, daß sie von sachkundigen Persönlichkeiten geäußert oder aufgenommen werden ... "Denn wir haben eine freiheitlich-demokratische Grundordnung, deren Strukturen durch unsere Verfassung vielfach gesichert sind", konkretisierte Baumann seine Zielrichtung.

"Unredlichkeit" attestierte er denjenigen, die ständig Ängste in dieser Richtung weckten, weil sie nur auf die technische Machbarkeit der vollkommenen Persönlichkeitserfassung abstellten. Diese Machbarkeit sei heute zweifellos gegeben. Das Grundgesetz lasse jedoch solche Maßnahmen nicht zu, darauf jedoch werde nicht hingewiesen.

"1984" keine Utopie mehr

"Orwell, 1984' - Utopie oder reale Gefahr?", diese Frage versuchte Ruth Leuze, die baden-württembergische Datenschutzbeauftragte, ihrerseits differenziert zu beantworten. "Utopie ist, '1984' nicht mehr", bestätigte sie ähnliche Erklärungen ihrer Vorreder; Orwells Vorstellungsgabe sei in weiten Bereichen sogar überholt. Die Frage, ob sich die Vision des hellsichtigen englischen Schriftstellers bewahrheiten könnte, beantwortete Frau Leuze mit "ja und nein". Nein, weil unsere Verfassung sie ausschließt"; ja, "weil viele Gefährdungen der Persönlichkeitssphäre in unserer Zeit mangels Kenntnis der Zusammenhänge" nicht erkannt werden und "die Gesetze deshalb zum Teil nicht ausreichen und zudem die Verantwortlichen sie manchmal nicht im Sinne der Verfassung interpretieren ". "Wer keine Orwellschen Verhältnisse in der Bundesrepublik will, muß dem Persönlichkeitsschutz mehr Gewicht beimessen, als er zur Zeit hat.

Von "gravierenden Verschlechterungen" hatte Frau Leuze zuvor im Hinblick auf den vorliegenden Novellierungsvorschlag des Bundesinnenministeriums bereits gesprochen. Im einzelnen monierte sie:

- Die zahlreichen Generalklauseln der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder seien nur ein grober Rahmen, den es auszufüllen oder fortzuentwickeln gelte.

- Anstatt den Auskunftsanspruch der Bürger zu erweitern, seien in dem Entwurf Einschränkungen vorgesehen.

- Anstatt eine stärkere Zweckbindung der Daten festzuschreiben, erleichtere der Entwurf die Datenweitergabe an Behörden.

- Anstatt die Belästigung vieler Bürger durch die tägliche Flut von Werbematerial einzudämmen, wolle der Entwurf die Weitergabe von Daten zu Werbezwecken erleichtern.

- Anstatt Online-Anschlüsse wegen ihres besonderen Gefahrenpotentials nur durch eine Rechtsnorm zuzulassen, sollen in Zukunft Behörden Online-Anschlüsse vereinbaren können; Folge einer solchen Regelung wäre höchstwahrscheinlich ein florierendes Tauschgeschäft unter den Ministerien nach dem Motto "Do ut des".

- Der Entwurf halte am seit jeher unbefriedigenden Dateibegriff fest. Es solle also weiterhin die Verarbeitungsweise der Informationen, die häufig von organisatorischen Zufällen abhänge, die Rechtslage bestimmen.

- Ein ähnliches "Roll-back" gäbe es bei manchen bereichspezifischen R... gelungen.

Klagerecht des Datenschutzbeauftragten

Auf ihre zahlreichen Erfahrungen mit öffentlichen Verwaltungen anspielend, schrieb Frau Leuze der Versammlung, die aus sehr vielen Verwaltungsfachleuten bestand, noch diesen Satz ins Stammbuch: "Je weniger ein Parlament geneigt ist, vom Datenschutzbeauftragten festgestellte Verstöße aufzugreifen, desto sicherer fühlt sich die Verwaltung." Die streitbare Datenschützerin forderte in diesem Zusammenhang ein Klagerecht des Datenschutzbeauftragten; "ihm sollte man als Sachwalter der Bürger die Möglichkeit geben, in strittigen Fragen der Gesetzesauslegung eine gerichtliche Klärung herbeizuführen".