CW-Service

22.08.1997

Wer bezahlt eine Bildschirmbrille?

Grundsätzlich kommt für die Kosten einer Sehhilfe, die zum fehlerfreien Sehen und Arbeiten am Computer notwendig ist, Arbeitgeberin oder Arbeitgeber auf. Die Kosten für eine Spezialbrille dürfen nicht den Beschäftigen auferlegt werden.

Quellen: Gesundheitsreformgesetz in der aktuellen Fassung i. V. m. Paragraph 3, Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz.