Cui bono?

06.05.1988

Ausgerechnet mitten in der Diskussion um die Liberalisierung des Fernmeldewesens hierzulande, bei der es unter anderem auch darum geht, die Doppelrolle der Bundespost als Anbieter von Endgeräten einerseits und als Schiedsrichter andererseits, der die Zulassungskriterien eben dieser Endgeräte festlegt, aufzudröseln, scheint die Post ihrem Ruf als rigide Regelungsinstanz alle Ehre machen zu wollen.

Und das auch noch ausgerechnet beim Thema ISDN-TK-Anlagen auf der Teilnehmerseite, mit einer Schnittstellen- und Protokoll-Vorschrift, die schon jetzt lediglich Übergangscharakter hat und mit der sich die Post ohne Not den Vorwurf einhandelt, eine "nationale Zwischenlösung" zu propagieren.

Und dies wiederum ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, wo die Kommission der Europäischen Gemeinschaft dabei ist, ihre Telekommunikationsvorstellungen, in denen ISDN auch als ein Vehikel für liberalisierte Endgerätemärkte eine wichtige Rolle spielt, mit Hilfe bisher wenig genutzter Paragraphen des EWG-Vertrages in die Realität umzusetzen.

Bleibt die Frage nach dem "cui bono" der geplanten Zulassungsvorschrift: Wenn es weder die Hersteller von besagten ISDN-TK-Anlagen sind, wie die Reaktion des ZVEI überdeutlich unterstreicht, noch die großen Anwender, die mit den vorgeschriebenen Regelungen ebenfalls nicht glücklich sind und daher Zurückhaltung beim Kauf neuer Anlagen üben Schwarz-Schillings Mannen täten gut daran, diese Frage schlüssig zu beantworten.