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Corona-Warn-App 2.27 verrät, ob Maskenpflicht gilt

30.09.2022
Von 
Panagiotis "Takis" Kolokythas arbeitet seit Juni 2000 für pcwelt.de. Seine Leidenschaft gilt IT-News, die er möglichst schnell und gründlich recherchiert an die Leser weitergeben möchte. Er hat den Überblick über die Entwicklungen in den wichtigsten Tech-Bereichen, entsprechend vielfältig ist das Themenspektrum seiner Artikel: Windows, Soft- und Freeware, Hardware, Smartphones, soziale Netzwerke, Web-Technologien, Smart Home, Gadgets, Drohnen… Er steht regelmäßig für PCWELT.tv vor der Kamera und hat ein eigenes wöchentliches IT-News-Videoformat: Tech-Up Weekly.
Die Corona-Warn-App 2.27 wird ausgeliefert. An Bord ist eine neue Funktion, die über die Maskenpflicht aufklärt.
Corona-Warn-App zeigt Maskenpflicht an
Corona-Warn-App zeigt Maskenpflicht an
Foto: Marco.Warm/Shutterstock.com

Am 1. Oktober 2022 treten die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Passend dazu wird jetzt die Corona-Warn-App in der Version 2.27 an die Nutzer ausgeliefert. Für iOS-Geräte ist die Corona-Warn-App 2.27 bereits hier im Apple Store verfügbar. Im Google Play Store wird die App dann in den nächsten Stunden hier an Android-Nutzer ausgeliefert.

Die wichtigste Neuerung: Die Corona-Warn-App 2.27 zeigt dem Nutzer künftig an, ob für ihn eine Maskenpflicht gilt. "Damit können Nutzer*innen sich von der App anzeigen lassen, ob sie in dem Bundesland, in dem sie sich befinden, an bestimmten Orten von der Pflicht, eine Maske zu tragen, befreit sind", erklären die Entwickler. Das Ganze sieht in der App dann so aus:

Die Corona-Warn-App 2.27 zeigt an, ob in einem Bundesland eine erweiterte Maskenpflicht gilt (Hinweis: Das ist eine Demo-Anzeige, sondern kein Hinweis auf eine bereits bestehende erweiterte Maskenpflicht in den angezeigten Bundesländern)
Die Corona-Warn-App 2.27 zeigt an, ob in einem Bundesland eine erweiterte Maskenpflicht gilt (Hinweis: Das ist eine Demo-Anzeige, sondern kein Hinweis auf eine bereits bestehende erweiterte Maskenpflicht in den angezeigten Bundesländern)
Foto: Corona-Warn-App Entwickler

Eine entsprechende Anzeige der Maskenpflicht erfolgt allerdings erst dann in der Corona-Warn-App, sobald in mindestens einem Bundesland die erweiterten Regeln zur Maskenpflicht beschlossen werden. Die Bundesregierung erklärt hier dazu, dass ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region in zwei Stufen Regelungen zur Maskenpflicht einführen darf, wenn die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder einer kritischen Infrastruktur gefährdet ist.

Bundesweit gilt ab dem 1. Oktober 2022 bis einschließlich dem 7. April 2023 eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und für Besucher von Arztpraxen und Einrichtungen des Gesundheitswesens. Genauere Informationen zu den Regeln der Maskenpflicht finden sich in dieser FAQ zur Corona-Warn-App im Abschnitt Maskenpflicht.

Anzeige des Status-Nachweises entfernt

Ab der Version 2.27 zeigt die Corona-Warn-App haben die Entwickler die Anzeige des Status-Nachweises auf den digitalen Covid-Zertifikaten entfernt. Es werden also dort nicht mehr "3G", "3G+", "2G" oder "2G+" angezeigt. Der Grund dafür ist, dass es keine Maßnahmen und Vorgaben mehr in Deutschland gibt, die mit dem G-Status gekoppelt sind. Die Nutzer werden darauf mit dem Text hingewiesen: "Der Status-Nachweis ist zurzeit nicht relevant und wird daher nicht von der App ausgewiesen."

Weitere Änderungen

In der Infobox zum Impfstatus zeigt die Corona-Warn-App ab der Version 2.27 nur noch den Impfstatus auf Grundlage des neuen Infektionsgesetzes an. Ab dem 1. Oktober gilt, dass drei Impfungen oder zwei Impfungen mit Genesungen für den vollständigen Impfschutz notwendig sind. Bisher lag ein vollständiger Impfschutz oft bereits nach zwei Impfungen vor.

Ab der Corona-Warn-App 2.27 dürfen Nutzer auch einzelne Zertifikate exportieren, die nicht in Deutschland ausgestellt wurden. Bisher gab es diese Funktion nur für in Deutschland ausgestellte Zertifikate. Eine Ausnahme gibt es weiterhin für gesperrte Zertifikate, die nicht exportiert werden dürfen. Die Export-Funktion für Zertifikate befindet sich oben rechts im Zertifikatsbereich. Die Zertifikate werden im PDF-Format exportiert. Diese PDF-Dokumente enthalten naturgemäß sensible Personendaten, daher sollten Nutzer sorgsam mit den exportierten PDFs umgehen. Diese PDFs sollten beispielsweise nicht im Internet veröffentlicht oder einfach über eine Mail geteilt werden. (PC-Welt)