Bonn billigt Entwurf zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität:

Computermißbrauch ist kein Kavaliersdelikt

11.06.1982

BONN (CW) - Computerbetrug und Fälschung gespeicherter Daten sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig als Straftatbestände gelten und geahndet werden.

Dies sieht der Entwurf des 2. Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vor, den das Kabinett in Bonn jetzt gebilligt hat. Grund für die beiden Regelungen sind die mit zunehmendem Einsatz der DV verbundenen Mißbrauchsmöglichkeiten.

Computerbetrug begeht künftig, wer "elektronisch oder magnetisch oder sonst nicht sichtbar oder unmittelbar lesbar gespeicherte Daten" manipuliert. Als Beispiel nennt das Bundesjustizministerium etwa Veränderung von gespeicherten Daten über Gehalts- und Bankkonten. Die Höchststrafe soll wie beim geltenden Betrugsstraftatbestand fünf Jahre, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren betragen.

Die vorgesehene Regelung über die Fälschung gespeicherter Daten erfaßt dem Justizministerium zufolge zum Beispiel die Veränderung von Datenbeständen bei Einwohnermeldeämtern, im Bundes- oder Verkehrszentralregister. Das Strafhöchstmaß soll bis zu fünf Jahren betragen.

Beide Formen dieser "modernem" Wirtschaftskriminalität können nach geltendem Recht nicht verfolgt werden, da statt Menschen nur Maschinen getäuscht oder - nach einer Fälschung - ein materieller Schaden nicht entsteht. Die neuen Straftatbestände sollen nach Angaben aus dem Schmude-Ministerium diese Lücken füllen. Vor der endgültigen Verabschiedung des Gesetzespaketes müssen Bundesrat und Parlament ihr Plazet geben. Ein Sprecher des Justizministers schätzt, daß die Regelungen im Frühjahr 83 in Kraft treten.