Computerland AG zieht den kürzeren

11.05.1984

BERN (sg) - Die Klage der Computerland Corp. gegen die nicht zu ihrer Franchise-Kette gehörende Computerland AG hatte nunmehr beim Bundesgericht Erfolg.

Vom Handelsgericht Bern war die Klage in erster Instanz abgewiesen worden. Damit findet ein beinahe vier Jahre geführter Streit um unlauteren Wettbewerb ein keineswegs überraschendes Ende. Lange, bevor die Berner Firma ins Handelsregister aufgenommen wurde, gab es bereits die Computerland Corp., wenn auch nicht mit eigenen Tochtergesellschaften in der Schweiz. Dafür aber waren sie mit Niederlassungen in Luxemburg vertreten. Diese Tatsache genügte für die Schweizer Rechtssprechung, um das Unternehmen wie eine inländische Gesellschaft zu behandeln. Anwendbar wurde damit die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des geistigen Eigentums von 1967, das sowohl von Luxemburg als auch von der Schweiz ratifiziert wurde.