Computer werden vergessen müssen!

28.04.1978

:Wer die informative Fernsehserie "Computer können nicht vergessen" im 3. Programm des WDR gesehen hat, bedarf keines Hinweises auf das gleichnamige Buch von Gerhard Maurer und Henning Scheu. Er wird es sich möglicherweise schon beschafft haben. Anders diejenigen die die Serie nicht haben verfolgen können. Sie werden vielleicht einwenden: "Das Buch zum Film? Was nützt mir das, wenn ich die Fernsehsendungen nicht gesehen habe?" Der Rezensent hatte ähnliche Empfindungen. Er ist durch die Lektüre vom Gegenteil überzeugt.

Das Buch * ist auch für den, der die Fernsehserie nicht gesehen hat, eine anregende Lektüre.

Wer sich erstmals mit dem Phänomen des Datenschutzes, seinem Inhalt und seiner Bedeutung vertraut machen möchte, findet in dem Buch einen guten Einstieg. Ihm kommt dabei zustatten, daß die verhältnismäßig spröde Materie in einer Form dargeboten wird, die die Lektüre zum Vergnügen macht. Die Darstellung orientiert sich nicht an der juristischen Systematik des Bundesdatenschutzgesetzes, sondern an lebensnahen Fällen. Dadurch wird das Interesse des Lesers geweckt, wie sich diese Fälle mit dem Datenschutz lösen lassen. Darüber hinaus finden sich in dem einleitenden Teil Informationen über den Stand der automatisierten Datenverarbeitung, eine Darstellung der Möglichkeiten und Grenzen des Computers sowie eine knappe Übersicht über den Inhalt des Gesetzes und die Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens.

Breiten Raum nimmt im 2. Kapitel die Darstellung der Rechte des Betroffenen ein. Es weist die Autoren als engagierte Verfechter des Datenschutzgedankens aus. Sie bezweifeln, daß der Bürger seine Rechte nach diesem Gesetz in starkem Maße in Anspruch nehmen werde; denn es diene eigentlich mehr dem Anwender, für seine Datenverarbeitung eine Erlaubnisbasis zu schaffen. Ob diese Einschätzung gerechtfertigt ist, wird sich erst noch erweisen müssen. Uneingeschränkt zuzustimmen ist den Autoren in ihrem Appell an den Bürger, bei der Hergabe seiner Daten Zurückhaltung zu üben. Das Buch ist jedoch nicht nur für den Betroffenen, dessen Daten verarbeitet werden, von Interesse, sondern auch für diejenigen, die personenbezogene Daten selbst verarbeiten. Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter kann sich mit seinen Aufgaben und ein Unternehmensleiter mit den Verpflichtungen, die das Gesetz bringt, vertraut machen.

Einen besonderen Hinweis verdienen in diesem Zusammenhang die graphischen Darstellungen des Gesetzes, die dem juristischen Laien einen guten Überblick verschaffen.

Das Kapitel "Die Konsequenzen für die Wirtschaft" weist die Autoren als profunde Sachkenner dieses Bereiches aus. Ihnen kommt dabei zustatten daß sie von Anfang an an der Datenschutzdiskussion beteiligt waren und über eine Fülle praktischer Erfahrungen verfügen. Im letzten Kapitel werden die Konsequenzen für den Staat dargestellt. Auch hier gewinnt das Buch an Lebendigkeit dadurch, daß die Auswirkungen am Beispiel der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung exemplifiziert werden. Ein Text des Bundesdatenschutzgesetzes und ein Literaturverzeichnis bilden den Abschluß. Ein übersichtliches Sachregister ermöglicht es, sich auch gezielte Informationen zu verschaffen. Dem gelungenen Werk ist eine weite Verbreitung zu wünschen.

Dr. Rudolf Schomerus , Bundesministerium Bonn, ist Co-Autor eines Kommentars zum BDSG

* Gerhard Maurer, Henning Scheu "Computer können nicht vergessen", Informationen zum Bundesdatenschutzgesetz; das Begleitbuch zur gleichnamigen Fernsehserie, Köln - Frankfurt, Europäische Verlagsanstalt, 1978