Computer und Recht/Täuschung im Aufhebungsvertrag

11.10.1996

WETZLAR (jip) - Aufhebungsverträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann der Arbeitnehmer dann gemäß Paragraph 123 BGB wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn er zuvor nicht über ihre Bedeutung und ihre möglichen (sozialversicherungsrechtlichen) Folgen aufgeklärt wurde oder wenn ihm kein Widerruf für eine rechtliche Beratung vorbehalten wurde. Arbeitsgericht Wetzlar, Az.: 1 Ca 273/95