Computer und Recht/Keine abstrakte PC-Schulung fuer Betriebsrat

09.02.1996

KASSEL (CW) - Nach dem Betriebsverfassungsgesetz hat der Arbeitgeber die Teilnahme von Betriebsraeten an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen zu gestatten und die Kosten zu tragen, wenn die Lehrstoffe fuer die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Nach der Rechtsprechung ist das nur dann der Fall, wenn der Betriebsrat die vermittelten Kenntnisse und Faehigkeiten unter Beruecksichtigung der konkreten betrieblichen Situation benoetigt, um seine derzeit oder demnaechst anfallenden Arbeiten sachgerecht wahrnehmen zu koennen.

Selbst wenn es sich zum Teil um standardisierte Programme handelt, sind die Einsatz- und Verwendungsmoeglichkeiten immer individuell. Ein nur "auf Vorrat" erworbenes Wissen ohne die Moeglichkeit einer praktischen Umsetzung verliert somit in kuerzester Zeit an Wert.

Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen: 7 ABR 49/94