Computer und Recht/Arbeitsloser muß verfügbar sein

11.10.1996

Kassel (jlp) - Der Arbeitslose, der eine bestimmte Art von ihm zumutbaren beruflichen Bildungsmaßnahmen (hier: Übungsfirma) ablehnt, ist für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht für den Arbeitslosen in einem solchen Fall nicht. Bundessozialgericht, Az.: 11 RAr 47/9.