Computer nach zwei Jahren abgeschrieben

24.02.1995

BONN (CW) - Computer lassen sich steuerlich innerhalb von zwei Jahren abschreiben, meldet der Informationsdienst "Der EDV- Berater" unter Berufung auf ein Urteil des Finanzgerichts Koeln (AZ: 12 K 130/85). Bisher war fuer Neugeraete ein Abschreibungszeitraum von vier Jahren aufwaerts die Regel. Bei Updates von Standardsoftware koenne der Kaufpreis innerhalb eines Jahres voll angerechnet werden. Auch Software, die weniger als 800 Mark kostet, laesst sich im Jahr der Anschaffung steuerlich voll geltend machen. Geht der Kaufpreis darueber hinaus, ist er auf drei Jahre zu verteilen. Individualprogramme muessen auf fuenf Jahre linear abgeschrieben werden. Vor dem Hintergrund des Koelner Urteils laesst sich jedoch Software fuer Rechner, die aelter als ein Jahr sind, im Jahr des Erwerbs abschreiben, so "Der EDV-Berater". Das gilt auch fuer Peripheriegeraete, die fuer dieses System angeschafft werden.