Computer muß nicht unterschreiben

12.12.1975

FRANKFURT - Vom Computer ausgedruckte Bußgeldbescheide sind rechtsgültig, obwohl sie nicht unterschrieben sind. Das stellte das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Urteil fest. Anfang 1975 war dem Frankfurter Amtsrichter Groß aufgefallen, daß im Ordnungswidrigkeiten-Gesetz stellt, "nur unterzeichnete Anordnungen und Entscheidungen können die Verjährung unterbrechen". Seither hatte Glück, wer gegen einen Bußgeldbescheid in Frankfurt Einspruch einlegte: der Justiz war bei der Sache so unwohl, daß sie in diesen Fällen ohne weiteres nach Ablauf der dreimonatigen Verjährungsfrist mitteilte, das Verfahren sei eingestellt. Wer einspruchslos zahlte, war selbst schuld.

Um nicht allzu viel Geld einzubüßen war die Frankfurter Polizei schon wieder dazu übergegangen, die Computer-Bußgeldbescheide einzeln von Hand zu unterschreiben. Bevor sich ihre Befürchtungen bestätigten, sie könnte mit den jährlich etwa 135 000 Bußgeldbescheiden, nicht fertig werden, nahm ihr das OLG die Arbeit wieder ab: Es entschied, daß auch DV-Output den formellen Anforderungen des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes genügt.