Lücken in der Gesetzgebung:

Computer-Kriminalität ist ganz anders

01.06.1979

BRUNNEN (sg) - Rund 200 Kriminalisten, Untersuchungsbeamte, Richter, Strafrechtslehrer und Rechtsanwälte der Schweiz, trafen sich unlängst zur

Jahrestagung der Schweizerischen Kriminalistischen Gesellschaft. Auf dem Tagungsprogramm stand einmal mehr auch die Computer-Kriminalität. Unter dem Titel "Computer-Delinquenz" wurde hierzu von Rechtsanwalt Beat Lehmann (Suhr/Zürich) ein beachtenswerter Beitrag zur Aufklärung geleistet.

Er ging bei seinen Überlegungen davon aus, daß die Computer-Delikte, um bei diesem Terminus zu bleiben, einen weit kleineren als üblicherweise erwarteten Raum einnehmen. Widersprüchliche Ansichten vertreten vorab Leute die als Geschäft die Sicherheit verkaufen und die aus Kommerziellen Gründen die Dunkelziffer der Computer-Täter dramatisch aufzublähen versuchen. Wenn zum Beispiel der Computer zum Delinquenten wird, so sind nur tatsächlich in fünf Prozent bis zehn Prozent aller Fälle vorsätzliche Handlungen von Menschen daran schuld. Die große Mehrheit dagegen ist auf Fahrlässigkeit und Falschbedienung sowie auf Einwirkungen der Umwelt und andere Faktoren zurückzuführen.

Die zumindest dem Laien unbegrenzt erscheinenden Möglichkeiten der Computer beflügeln erwiesenermaßen die Phantasie stark. Dabei wird allerdings leicht übersehen, daß gerade der Computer wegen der ihm nachgesagten "Intelligenz" auch fast unendliche Möglichkeiten zur Kontrolle bietet.

Von den verschiedenen Rechtsgütern, die mit Hilfe des Computers angetastet werden können, klammerte Lehmann die Verletzung des Geschäftsgeheimnisses ebenso aus wie den wirtschaftlichen Nachrichtendienst, den unlauteren Wettbewerb und den Verstoß gegen Urheberrechte. Er befaßte sich vorab mit Vermögensdelikten, mit Fragen des Betrugs sowie mit "ungetreuer" Geschäftsführung. In den meisten Fällen lassen sich diese Computer-Delikte besonders schwer erfassen.

Hier klaffen noch gewaltige Lücken in unserer Gesetzgebung. Diese müssen dringend durch Ergänzungen im Gesetz geschlossen werden; ansonsten kann den Problemen der Computer-Kriminalität kaum wirksam begegnet werden.