Computer - Experte nach Moskau:Peter L. verliert die erste Runde und soll 195 000 Mark zahlen

04.06.1976

STUTTGART - Zu 195 000 Mark Geldbuße wegen sieben Ordnungswidigkeiten gegen das Außenwirtschaftsgesetz sowie zusätzlich - wegen Steuerhinterziehung in der Größenordnung von einer halben Million Mark - zu einem Jahr Freiheitsstrafe, die bei

20 000 Mark Geldbuße auf Bewährung ausgesetzt wird, wurde der Allround - EDV -Geschäftemacher Peter L. vom Stuttgarter Landgericht verurteilt (CW Nr. 3, vom 16. Januar 1976, "Hardware für 12 Millionen Mark illegal nach Moskau?").

Nach sechs Monaten Verhandlung sah es das Gericht als erwiesen an, daß Peter L. nicht nur 1971 ein IBM - System 360/40 nach Moskau exportiert habe, sondern auch 1972/73 - angeblich durch Strohmänner - ein System 370/145 über Wien in die UdSSR

geliefert hätte. Für den Export der 360/40 hatte L. lediglich eine "Symposionsgenehmigung" zur "vorläufigen Verbringung nach Moskau - bevor der endgültige, schon beantragte Exportgenehmigung da war, wurde er wegen illegaler Ausfuhr angezeigt.

Eine 370/145 sollte ursprünglich fabrikneu von L. an die Russen geliefert werden. Nachdem sich dieses Geschäft wegen Änderung amerikanischer Vorschriften zerschlug, kam es - das Gericht glaubt: ersatzweise - zum Verkauf eines gebrauchten Systems teils nach Amsterdam, teils nach Wien, das letztlich ebenfalls in Moskau gelandet sein soll. Die Verträge für die 360/40 (einschließlich Zubehör wie Klimaanlage und Raumausstattung bis zu Schreibmaschinen) hatten ursprünglich ein Volumen von rund 13 Millionen Mark, die Verträge über die 370/145 von rund 9 Millionen Mark. Da die Lieferungen nicht den vereinbarten Umfang erreichten, kam es nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft lediglich zu Umsätzen in der Größenordnung von 12 Millionen Mark.

BRD - Sicherheit gefährdet?

Gegen das Urteil hat der Verteidiger von L., Dr. Eberhard Wahle, bereits Revision und Rechtsbeschwerde eingelegt, über die der Bundesgerichtshof entscheiden muß. Auch die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt: Sie ist weiterhin der Ansicht, daß es sich nicht um reine Ordnungswidrigkeiten, sondern um härter zu bestrafende Vergehen gehandelt habe, da durch die Exporte "die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet" worden sei. -py