Computer - Diagnose

30.05.1975

KASSEL- Für eine automatisch per Computer erstellte Analyse oder Diagnose muß ein Arzt weniger berechnen, als wenn er dieselbe Arbeit höchstpersönlich ausgeführt hätte. Zu diesem Ergebnis kam das Bundessozialgericht in Kassel. Es hatte die Klage eines Münchener Arztes abgewiesen, der eine Untersuchung nicht selbst durchgeführt, sondern bei einem mit EDV arbeitenden Labor-Unternehmen in Auftrag gegeben hatte; er wollte jedoch den üblichen Satz verrechnen. Nicht nur die Richter, auch Ärztevereinigung und der Verband der Angestelltenkrankenkassen waren anderer Ansicht: der Arzt muß die berechnete Leistung persönlich erbringen; dabei darf er sich nur von Personen helfen lassen, die er selbst anleitet oder überwacht. Wenn er jedoch einen Computer einsetzt, dann muß das billiger sein - so entschied das Hohe Gericht . -py