Regreßansprüche von Post und Kunden:

Commodore warnt vor C-64-Plagiaten

12.07.1985

FRANKFURT (pi) - Vor dem Kauf von nachgebauten C64-Geräten mit entsprechender Peripherie, die in jüngster Zeit verstärkt zu Billigpreisen im Handel auftauchen, warnte jetzt der Heimcomputer-Hersteller Commodore.

Wie es heißt, entsprechen diese aus dem Ausland importierten Modelle nicht den vorgeschriebenen Normen und Bestimmungen und besitzen auch keine FTZ-Zulassung durch die Bundespost. Des weiteren sei die elektrische Sicherheit nicht mehr gewährleistet, da Veränderungen an den Netzsteckern vorgenommen wurden. Auf den Geräten befänden sich zwar Geräteaufkleber mit einer FTZ-Prüfnummer, die jedoch nicht mit den Original-Commodore-Etiketten identisch seien.

Ein Sprecher des Unternehmens warnt davor, solche Produkte auf den bundesdeutschen Markt zu bringen, da die Bundespost möglicherweise einschreiten und die Ware beschlagnahmen beziehungsweise den Vertrieb stoppen könnte.

Auch sei damit zu rechnen, daß Händler für durch den Verkauf solcher Systeme entstehender Schäden sowohl von Kunden als auch von der Bundespost und Commodore regreßpflichtig gemacht werden könnten.

Da die Anforderungen an technische Geräte in anderen europäischen Ländern von denen der Bundesrepublik abweichen, ergeben sich bei der Fertigung von C-64-Geräten unterschiedliche Herstellungskosten. Nur bei von der Commodore Büromaschinen GmbH auf den Markt gebrachten Systemen sei sichergestellt, daß der Benutzer ein in allen Normen geprüftes und den Bestimmungen entsprechendes Produkt mit FTZ-Zulassung erhält.