Tariffestsetzung verstößt gegen EWG-Recht

Cept zieht TK-Empfehlung auf Brüsseler Druck zurück

30.03.1990

BRÜSSEL (vwd) - Die Europäische Konferenz der Post- und Fernmeldeverwaltungen (Cept) hat auf Druck der EG-Kommission eine Empfehlung zurückgenommen, die sie zur Tariffestsetzung bei der Vermietung internationaler Telekommunikationsnetze an ihre Mitgliedsorganisationen gerichtet hatte.

Die Kommission war der Ansicht, diese Richtlinie komme einer Preisabsprache nach Artikel 85 EWG-Vertrag gleich, die den Wettbewerb in der Gemeinschaft einschränke. Nach Angaben eines Sprechers sind die Brüsseler Eurokraten aufgrund von zwei Klagen zu dieser Entscheidung gelangt. In der Klagebegründung war darauf hingewiesen worden, die Cept-Empfehlung ziele auf ungerechtfertigte substantielle Tariferhöhungen ab und schränke den Aufbau von Dienstleistungsunternehmen ein.

Laut einem EG-Sprecher ist dies das erste Mal, daß Artikel 85 auf den Telecom-Bereich angewendet wird. In Kommissionskreisen hieß es, es handle sich um einen Fall mit Grundsatzcharakter.

Die Entscheidung stelle den Wettbewerb zwischen TK-Betreibern bei der Vermietung internationaler Netze zugunstender Anwender wieder her.