CDI-Mitarbeitergesellschaft gewinnt Verfahren Geschaeftsfuehrer Wappenhans per Gerichtsbeschluss abgesetzt

20.10.1995

MUENCHEN (hk) - Die Mitarbeitergesellschaft des DV- Schulungsanbieters CDI hat den Geschaeftsfuehrer Gernot Wappenhans per Gerichtsbeschluss absetzen lassen. Dieser will die schriftliche Begruendung des Urteils abwarten, bevor er weitere Schritte unternimmt.

"Bei CDI fliegen keine Fetzen", beschwerte sich Geschaeftsfuehrer Wappenhans ueber die Ueberschrift eines Artikels aus der CW aus dem Fruehjahr (siehe CW Nr. 12 vom 24. Maerz 1995, Seite 1: "Zwischen der Finanzakademie und dem CDI fliegen die Fetzen"). Damals hatte Wappenhans, der gleichzeitig Vorstandsvorsitzender des CDI- Mehrheitsgesellschafters Finanzakademie AG ist, seinen Geschaeftsfuehrerkollegen Frank Struck entlassen, weil er nicht mehr das Vertrauen des Mehrheitseigners geniesse.

Auf der gleichen Gesellschafterversammlung am 29. Maerz 1995, auf der Struck abberufen wurde, verlangte die Mitarbeitergesellschaft, die mit 15 Prozent an CDI beteiligt ist, die Abloesung von Wappenhans als Geschaeftsfuehrer. Das Vertrauen auf Gesellschafterebene sei nicht mehr gegeben, hiess es damals. Gegen die Stimmen der Minderheitsgesellschafter wurde Richard Ammer als Geschaeftsfuehrer bestellt.

Da Wappenhans verstaendlicherweise nicht freiwillig seinen Stuhl raeumte, versuchte es die Mitarbeitergesellschaft per Gerichtsbeschluss.

Bei der ersten Anhoerung im Juli vor dem Muenchner Landgericht forderte der Richter beide Seiten auf, nach einer einvernehmlichen Loesung zu suchen. Nachdem keine guetliche Einigung erreicht werden konnte, bestaetigte das Gericht am 2. Oktober 1995 den Beschluss der Mitarbeitergesellschaft, Wappenhans abzuberufen.

Bruno Fuchs, Geschaeftsfuehrer der Mitarbeitergesellschaft, haelt es fuer moeglich, dass die "Management-Abgabe" eine grosse Rolle bei der Entscheidung des Gerichts gespielt hat. Hinter dem Begriff verbirgt sich ein Obulus von 3,5 Prozent des generierten Umsatzes, den CDI an die Finanzakademie abfuehren muss. Die Betraege belaufen sich auf 95000 bis 130000 Mark. Fuer Fuchs ist das zuviel, denn diesen Betraegen "stehen nur teilweise Leistungen gegenueber".

Wappenhans dagegen ist ueberzeugt, dass diese Transfers fuer das Gericht keine Rolle gespielt haben. Er will erst die schriftliche Begruendung des Urteils abwarten, bevor er seine naechsten Schritte bekanntgibt. Fuchs waere es am liebsten, wenn Wappenhans seinen Hut nehmen wuerde - und mit ihm der zweite Geschaeftsfuehrer Karl Prinz von Thurn und Taxis, der ebenfalls von der Finanzakademie kommt.

Keine Verwendung fuer den Prinzen?

Fuchs haelt den Prinzen schlichtweg fuer "ueberfluessig". CDI- Mitarbeiter von Hamburg bis Muenchen teilen diese Auffassung, meint Fuchs. Damit bleibe Juergen Stehle als einziger unumstrittener und von allen akzeptierter Geschaeftsfuehrer.

Ansonsten hat sich der Schulungsanbieter nach seinem Konkurs stabilisiert. Wirtschaftlich geht es aufwaerts, wie Fuchs und Wappenhans unisono erzaehlen. Im ersten Halbjahr erzielten die Muenchner einen Umsatz von 19 Millionen Mark und machten einen Gewinn von knapp ueber einer Million Mark. Das neubezogene Gebaeude am Hauptbahnhof platzt aus allen Naehten und ist mit 500 Kursteilnehmern belegt, so dass schon die Anmietung zusaetzlicher Raeumlichkeiten laeuft.