Anteile der Finanzakademie eingezogen

CDI gewinnt Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof

12.11.1998
MÜNCHEN (hk) - Die Sensation ist perfekt: Der Bundesgerichtshof hat in einem jetzt gefällten Urteil dem Minderheitsgesellschafter recht gegeben. Jetzt muß sich die bisherige Mehrheitsgesellschafterin Finanzakademie von ihrer lukrativen Tochter CDI verabschieden. Neue Besitzer sind der Ex-Geschäftsführer und die CDI-Mitarbeitergesellschaft.

Gewinner des Rechtsstreites sind die Mitarbeitergesellschaft EVA und Frank Struck, ehemaliger und ab 1. Januar 1999 neuer CDI-Geschäftsführer.

CDI gehörte zu 75 Prozent der Finanzakademie, zu 15 Prozent EVA und zu zehn Prozent Struck. Schon seit Jahren lagen die Kontrahenten Struck und EVA auf der einen und Finanzakademie auf der anderen Seite im Clinch. Hauptstreitpunkt war die sogenannte Management-Abgabe. CDI mußte an die Muttergesellschaft sieben Prozent des Umsatzes - in diesem Jahr wird mit knapp über 50 Millionen Mark gerechnet - für Leistungen wie etwa Buchhaltung abführen. Dagegen klagte der Minderheitsgesellschafter. Der Streit eskalierte und erreichte seinen Höhepunkt, als beide Seiten sich gegenseitig die Anteile einzogen.

Die erste große Überraschung passierte dann in München, als das Oberlandesgericht am 25. Juni 1997 dem Minderheitsgesellschafter recht gab. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der verspäteten Rückzahlung überhöhter Management-Abgaben durch die Finanzakademie und die Weisung des Vorstands an einen Mitarbeiter der Buchhaltung, eine zu hohe Kostenaufstellung über Management-Leistungen zu fertigen.

Der zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat nun die Revision des Urteils der Finanzakademie erst gar nicht angenommen, da es "keine grundsätzliche Bedeutung" habe. Die neuen Machtverhältnisse sehen dadurch wie folgt aus: EVA besitzt 60 Prozent und Struck 40 Prozent der CDI-Anteile.