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CD-Brenner: HP muss Verkaufszahlen nennen

21.09.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat im Verfahren um pauschale Urheberrechtsabgaben auf CD-Brenner die Berufung von Hewlett-Packard verworfen. Somit muss das Unternehmen Auskunft über die Zahl der CD-Brenner geben, die es seit dem 1. Februar 1998 verkauft hat. HP betont, dass bislang nicht entschieden wurde, ob tatsächlich Urheberrechtsabgaben auf die CD-Brenner entrichtet werden müssen. Sollte ein solches Endurteil gesprochen werden, werde das Unternehmen in dieser Angelegenheit weitere Berufungen prüfen lassen.