Über Produktneuheiten und Nachfolgemodelle informieren
Vor diesem Hintergrund wird Werbetreibenden dringend geraten, sich bei der Planung und Konzeption von Werbemaßnahmen auch umfassend über Produktneuheiten und mögliche Nachfolgemodelle zu informieren. Aufgrund der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeitsfragen und zur Vermeidung teurer rechtlicher Auseinandersetzungen und Abmahnungen empfiehlt Rechtsanwalt Zimmer-Goertz bereits im Vorfeld die Zusammenarbeit mit einem fachlich spezialisierten Rechtsanwalt.
Diesbezüglich verweist er u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de). (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Mathias Zimmer-Goertz, Rechtsanwalt und DASV-Mitglied, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Uerdinger Straße 90, 40474 Düsseldorf, Tel.: 0211 518989-129, E-Mail: Mathias.Zimmer-Goertz@bblaw.com, Internet: www.beitenburkhardt.com