EG sieht Abschottung der Konkurrenz im Markt:

Bußgeldverfahren gegen Siemens und Fanuc

17.01.1986

BRÜSSEL/MÜNCHEN (CW) - Zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von rund 2,2 Millionen Mark hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft die Münchner Siemens AG und die japanische Fanuc verpflichtet. Grund: Beide Unternehmen sollen ihren gemeinschaftlichen Markt vor der Konkurrenz abgeschottet haben.

Das Vermarktungsabkommen zwischen Siemens und Fanuc besteht bereits seit 1975. Der seinerzeit geschlossene Vertrag beinhaltete die Zusammenarbeit auf dem Gebiet numerischer Steuerungen für Werkzeugmaschinen. Eingeschritten ist die EG-Kommission, da angeblich beide Firmen das Preisniveau in der EG durch gegenseitige Zuteilung exklusiver Verkaufsrechte künstlich hochgeschraubt haben sollen. Dies habe nach Ansicht der Kommission in Brüssel die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie innerhalb der Europäischen Gemeinschaft beeinträchtigt. Ferner sollen Vereinbarungen zwischen Siemens und Fanuc auch bindende Absprachen beinhaltet haben, die "weit über die Grenzen der EG-Politik im Technologie-Transfer hinausgingen".

Bei Siemens beurteilte ein Sprecher die Klage als "nicht gerechtfertigt"; man sei über die Verhängung der Geldbuße "überrascht". Wie aus Kreisen des Münchner Unternehmens verlautete, wolle man eventuell beim Europäischen Gerichtshof gegen diese Entscheidung eine Klage erheben. Nun befürchtet man, daß durch die Japaner, die bei solchen Angelegenheiten empfindlich reagieren, die zukünftige Zusammenarbeit zwischen europäischen und japanischen Unternehmen erschwert wird. Dies nicht zuletzt deshalb, da auch Fanuc von der Zahlung der Bußgeldes betroffen ist.