Computer und Recht/

Bunter Drucker mit Schwarzweiß-Qualität

20.09.1996

HAMBURG (jlp) - Es verstößt gegen Paragraph 3 des Gesetzes zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, mit der Abbildung eines Druckers zu werben, der einen farbigen Ausdruck produziert. Und zwar in dem Fall, wenn für den blickfangmäßig herausgestellten Kaufpreis ein Schwarzweiß-Drucker geliefert wird, der dann erst unter Einsatz weiterer Kosten zu einem Farbdrucker aufgerüstet werden kann. Landgericht Hamburg, Az.: 312 0 182/95.