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Bundestag verabschiedet Strafverschärfung gegen Computer-Hacker

25.05.2007
Hacker, die in fremde Computersysteme eindringen, müssen künftig mit Gefängnis rechnen - auch wenn sie keine Daten entwenden.

Eine entsprechende Verschärfung des Strafrechts verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend gegen die Stimmen der Linksfraktion und eines SPD-Abgeordneten. Künftig stehen schon die Überwindung von Sicherheitssystemen und der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Strafe. Damit geraten auch solchen Hacker ins Visier der Justiz, die Sicherungsbarrieren ohne kriminelle Absicht überwinden.

Unter Strafe gestellt werden ferner Attacken aus dem Internet, bei denen Server durch eine Masse von Abfragen bewusst blockiert werden. Auch das Herstellen und Verbreiten so genannter Hacker-Tools wird in Zukunft bestraft, um Computerkriminalität zu unterbinden. In schweren Fällen sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich. (dpa/tc)