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Bundestag diskutiert Abschaffung des Rabattgesetzes

13.12.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Am heutigen Mittwoch geht es im deutschen Bundestag um die geplante Abschaffung des Rabattgesetzes. Die Verordnung, die seit den dreißiger Jahren gültig ist, verbietet es Händlern, ihren Kunden mehr als drei Prozent des Kaufpreises nachzulassen. Dagegen richten sich seit einiger Zeit vor allem die Proteste der Internet-Firmen, die sich im internationalen Wettbewerb behindert sehen. Sie seien durch das Rabattgesetz nicht in der Lage, die Preise ausländischer Online-Händler zu kontern.

Harald Summa, Geschäftsführer des Verbandes der deutschen Internet-Wirtschaft, Eco Electronic Commerce Forum, bezeichnete die von der Bundesregierung geplante Abschaffung des Rabattgesetzes als "wichtigen Schritt" zur Stärkung des elektronischen Handels. Damit könnten künftig so genannte Bündelgeschäfte möglich werden, bei dem der Kunde beim Kauf eines PCs beispielsweise ein Handy dazu bekäme. Auch die unter Druck geratenen Powershopping-Anbieter wie Primus Online und Letsbuyit.com (Computerwoche online berichtete)könnten ihr Geschäftsmodell dann wieder unbehelligt verfolgen.