De-Mail

Bundestag billigt Gesetz für sichere E-Mail-Kommunikation

25.02.2011
Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das die Grundlagen für eine sichere E-Mail-Kommunikation regelt.

Nach zweiter und dritter Lesung erhielt die Vorlage der Bundesregierung zur Regelung der sogenannten De-Mail am Donnerstagabend in Berlin eine Mehrheit mit den Stimmen der Koalition. Das Gesetz sei im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, sagte der Abgeordnete Clemens Binninger (CDU), stehe dort aber am 18. März auf der Tagesordnung. Danach kann das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und in Kraft treten.

Mit der De-Mail sollen E-Mails so sicher werden wie ein fest zugeklebter Brief. Im Gegensatz zur normalen E-Mail wird die De-Mail über verschlüsselte Kanäle versandt. Dabei sollen Empfänger und Absender eindeutig identifizierbar sein. Zudem kann der Eingang einer Nachricht beim Empfänger wie bei einem Einschreiben nachgewiesen werden. Das Gesetz regelt unter anderem die Zulassung der privaten De-Mail-Anbieter unter Mitwirkung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationspolitik (BSI).

Der FDP-Netzexperte Manuel Höferlin sagte zu dem Gesetz: "Entscheidend ist, dass es uns gelungen ist, den Rahmen für ein vertrauensvolles System auf den Weg zu bringen." Damit sei ein weiterer Baustein der e-Government-Strategie der Koalition umgesetzt worden. (dpa/tc)