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Bundesregierung will per Gesetz vor Spam schützen

14.06.2006
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf für ein Gesetz verabschiedet, das Vorschriften über elektronische Informations- und Kommunikationsdienste vereinheitlicht.

Das "Elektronische Geschäftsverkehrvereinheitlichkeitsgesetz (ElGVG)" soll Verbraucher vor unerwünschter Werbung schützen. Es schreibt dazu vor, das aus der Kopf- und Betreffzeile von Werbe.Mails klar erkennbar sein muss, wer der Absender ist und ob die die Nachricht einen kommerziellen Charakter hat. Nur wenn diese Informationen vorliegen, könne der Empfänger entscheiden, wie er mit der E-Mail umgehen wolle.

Die Angaben der Absenderdaten erleichtere auch den Einsatz von Spamschutz-Programmen, so die Regierung. Bei unzureichenden Absenderinformationen könne dagegen ein Bußgeld verhängt werden. Vor allem bei aus dem Ausland versandten Spam-Nachrichten dürfte das Inkasso allerdings nicht ganz einfach werden.

Der Gesetzentwurf führt Bundes- und Landesrecht zu einem Telemediengesetz des Bundes zusammen. Grundlagen hierfür sind das Teledienste- und Teledienstedatenschutzgesetz) sowie der Mediendienstestaatsvertrag. (tc)