TKG-Novelle

Bundesrat lässt Neuregelung der Bestandsdatenauskunft passieren

03.05.2013
Für den Zugriff von Behörden auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern gibt es jetzt neue gesetzliche Bestimmungen.

Nach dem Bundestag stimmten am Freitag auch die Bundesländer der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu. Mit der Entscheidung des Bundesrats können Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste bei ihren Ermittlungen Informationen zu Handy- und Internetnutzern abfragen. Dazu gehören etwa Name und Adresse eines Handybesitzers. In bestimmten Fällen können die Behörden auch persönliche Kennzahlen (PINs) abfragen. Wie das konkret aussieht, legen die Länder in ihren Polizeigesetzen fest.

Datenschutzaktivisten und Juristen kritisieren die Neuregelung. Der Kieler Datenschutzaktivist und Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer kündigte bereits eine Verfassungsbeschwerde an. Er kritisierte, dass Behörden auch schon bei Ordnungswidrigkeiten Daten über Handybesitzer bei den Telefonanbietern abfragen können. "Ich meine, das sind nur schwere Straftaten, die das rechtfertigen", sagte Breyer der dpa am Donnerstag. Er befürchtet, dass die Möglichkeit für massenhafte Abfragen missbraucht werde. Auch das schleswig-holsteinische Landeszentrum für Datenschutz kritisierte den Gesetzentwurf.

Patrick Breyer und sein Bruder Jonas haben sich bereits einmal erfolgreich beim Bundesverfassungsgericht gegen die Bestandsdatenauskunft gewehrt. Die Richter ließen damals den Zugriff von Behörden auf Nutzerdaten zu, verlangten aber, dass die Regelungen genauer formuliert werden. Damit war die nun verabschiedete Neuregelung erst nötig geworden.

Vor der Bundesratsabstimmung hatten Netzpolitiker vergebens versucht, eine Mehrheit gegen die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft zu organisieren. Der innenpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Kontantin von Notz, kritisierte insbesondere das SPD-regierte Hamburg. Die Neuregelung "bleibt skandalös", erklärte er. (dpa/tc)