Adressierung und Verschlüsselung

Bundesrat kritisiert De-Mail

26.11.2010
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Joachim Hackmann ist Principal Consultant bei PAC – a teknowlogy Group company in München. Vorher war er viele Jahre lang als leitender Redakteur und Chefreporter bei der COMPUTERWOCHE tätig.
Die Länderkammer mahnt in wesentlichen Elementen des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung Nachbesserungen an.
Foto: BSI

Die Stellungnahme, die der Bundesrat heute verfasst hat, folgt in wesentlichen Teilen den Empfehlungen der Fachausschüsse. Sie hatten die Initiative für eine rechtssichere und vertrauensvolle elektronische Kommunikation im Rechts- und Geschäftsverkehr grundsätzlich begrüßt. Doch bemängelten sie den vorliegenden Gesetzentwurf, weil er eine Vielzahl rechtlicher und technischer Fragen offen ließ. Die Ländervertreter haben die Empfehlungen zur Nachbesserung weitgehend angenommen.

So mahnen sie beispielsweise eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung an. Das von der Bundesregierung entworfene Gesetzt sieht aus technischen Gründen eine kurzzeitige Entschlüsselung der Daten auf den Servern der Provider vor. Dieser Bruch in der Sicherheitskette wurde bereits von vielen Experten bemängelt (siehe Diskussion über Sicherheit der neuen De-Mail). Zu Recht, finden offenbar auch die Politiker. Man habe "daher datenschutzrechtliche Bedenken gegen die vorgesehene Verschlüsselung und fordert die Bundesregierung auf, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorzusehen", lautet die Stellungnahme.

Auch die Aufforderung, die Portierbarkeit der Adressen nachzubessern, fand im Bundesrat eine Mehrheit. Die De-Mail-Implementierungen von Providern wie Telekom und 1&1 sehen vor, den Namen des Anbieters in die E-Mail-Adresse zu integrieren (beispielsweise werner.meyer@t-online.de-mail.de). Eine solche Konstruktion erschwert aber den Provider-Wechsel, daher führen die Ausschüsse in ihrem Empfehlungsschreiben die Gefahr von Akzeptanzproblemen der Nutzer ins Feld. Eine einheitliche E-Mail-Adresse nach dem Muster "@de-mail.de") fördere hingegen das Vertrauen in den rechtsicheren E-Mail-Dienst. Dem stimmten die Ländervertreter nun zu.

Foto: L.Hamels/Fotolia

Eine Mehrheit gab es auch für die Initiative der Ausschüsse, De-Mail zwingend mit einem Signaturgesetz abzustimmen, um ein rundes Gesamtkonzept zu schaffen. In der derzeitigen Ausführung können beispielsweise Behörden per De-Mail den Bürgern Bescheide zustellen. Die Angeschriebenen können aber nicht auf demselben Weg antworten, um etwa Rechtsmittel einzulegen. Dafür wäre eine qualifizierte digitale Signatur erforderlich.

Auch Nachbesserungen in der automatischen Weiterleitung erachten die meisten Ländervertreter als wichtig. Die Technik sieht vor, De-Mail-Nachrichten bei Bedarf ohne weiteres Zutun einer Vertrauensperson weiter zu leiten. Damit will der Gesetzgeber erreichen, dass - wie bei einer Briefkastenleerung durch den Nachbarn - der Empfänger von einer Vertrauensperson benachrichtigt wird, wenn er selbst sein Fach nicht öffnen kann. Unklar bleibe aber, so hatten die Ausschüsse bemängelt, ob und gegebenenfalls wann in diesen Fällen die Nachricht als zugestellt gilt.

Der Bundesrat übergibt die Stellungnahme nun der Bundesregierung, die wiederum mit einer Gegenäußerung antworten kann. Möglicherweise passt sie das Gesetz an, bevor sie es dem Bundestag zur Verabschiedung vorlegt.