Gesetzentwurf

Bundesrat fordert austauschbare Akkus in Elektrogeräten

16.02.2021
Von 
Denise Bergert ist Fotografin und IT-Journalistin aus Chemnitz.
Elektronik-Hersteller sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, wechselbare Akkus in Notebooks, Smartphones und Co. zu verbauen.

Mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes will der Bundesrat Elektronik-Hersteller in Zukunft zu mehr Nachhaltigkeit verpflichten. Die Hersteller sollen verstärkt in die Verantwortung genommen werden, die schon jetzt bestehenden Möglichkeiten zur Abfallvermeidung auszuschöpfen, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesrates.

Einen Ansatzpunkt zur Müllvermeidung sieht der Gesetzentwurf im Einsatz von wechselbaren Akkus. "Die aus Sicht der Kreislaufwirtschaft völlige Fehlentwicklung von fest verbauten Akkus in immer mehr Produkten, insbesondere Smartphones, Notebooks, muss dringend gestoppt werden," heißt es in der Stellungnahme weiter. "Ein austauschbarer Akku, der vom Endnutzer selbst getauscht werden kann, führt dazu, dass das Smartphone länger genutzt werden kann. Oftmals ist der Akku das störanfälligste Bauteil am Smartphone. Dieser technische Mangel führt dazu, dass aufgrund der nachlassenden Kapazität des Akkus oder eines Defektes, gesamte Smartphones entsorgt werden." Die Austauschbarkeit von Akkus will der Bundesrat gesetzlich verankern und so dafür sorgen, dass Elektrogeräte so länger genutzt werden können und nicht so schnell im Müll landen wie bisher.

Der Gesetzentwurf fordert außerdem, dass Hersteller entsprechende Akkus nach dem Kauf des Geräts noch ca. fünf Jahre innerhalb einer bestimmten Frist an Kunden liefern können. Im Gesetzentwurf wurde außerdem festgehalten, dass Verbundstoffe in Elektrogeräten leicht zu trennen sein müssen und der Hersteller damit die Recycling-Prozesse erleichtert. Hersteller, die diesen Richtlinien folgen, sollen belohnt werden.